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Befragung von EU Spitzenkandidaten zu bestimmten Themen
Zusammenstellung interessanter Fragen von meinparlament.at
Ehe und Familie
Frage: wie sieht es derzeit in der EU mit dem Thema "Familie" aus? Muss man bald befürchten, als normale Familie diskriminiert zu werden? Was sagen Sie zum Thema Abtreibung? Wird auf EU-Ebene
ernsthaft etwas für die Anhebung der Geburtenrate europäisch-autochthoner Menschen (das heißt ja nicht, dass ich deswegen andere diskriminieren muss?) getan?
Ist es Leitlinie der EU, dass man Abertausende an
Euros in Krabbelstuben und Kindergärten steckt, anstatt dieses Geld (das man sich ja von den Familien holt) gleich den Familien selbst zu geben?
Antwort von Hannes Swoboda (SPÖ):
Als SozialdemokratInnen ist es eines unserer wichtigsten Anliegen, die Frauengleichstellung voranzutreiben. Wir sind frei von religiösen Einflüssen und verteidigen daher auch das Recht
auf Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper - sind also in der Abtreibungsfrage klar ´pro choice´.
Wir sind bemüht, Frauen auf ihrem Weg in Spitzenpositionen zu unterstützen. Das ist auch eine
Frage der sozialen Gerechtigkeit. Unser Fokus liegt bei der Hilfe für Familien und Frauen durch Arbeitszeitregelungen und auf gerechtem Lohn. Deshalb ist unser Ziel ein sozialdemokratisches EU-Parlament. Wir möchten
weggehen von traditionellen Rollenbildern wie ´Frauen an den Herd´ oder ´Frauen kümmern sich um den Nachwuchs, die Männer verdienen das Geld´.
Um die Frauen dabei zu unterstützen, einem Beruf nachzugehen,
setzen wir uns flächendeckend für den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten ein. Die Familie im herkömmlichen Sinn wird dabei natürlich nicht aufgebrochen, wie Sie befürchten. Vielmehr möchten wir für die
EuropäerInnen alle Möglichkeiten schaffen, Familie und Karriere unter einen Hut zu bringen und unterstützen sie dabei sowohl finanziell als auch infrastrukturell.
Antwort Othmar Karas (ÖVP):
Vielen Dank für Ihr E-Mail. Es ist immer erfreulich, wenn sich Menschen die Zeit nehmen, sich über die Probleme unserer Gesellschaft, unseres Landes
und Europas Gedanken zu machen. Damit helfen Sie der Politik Wege zu erkennen und Missstände zu beheben. In diesem Punkt kann ich Sie gleich vorweg beruhigen: Es liegt der EU fern die traditionelle Familie zu
diskriminieren. Familienpolitik ist nationale Angelegenheit, in der die EU keine Kompetenz hat. Und in Österreich ist die ÖVP die einzige wahre Familienpartei und zudem die einzige politische Kraft, die gewichtig
genug ist, ihre auf dem christlichen Menschenbild beruhende Familienpolitik auch politisch durchzusetzen.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Volkspartei durchsetzen konnte, dass
Mehrkindfamilien stärker unterstützt werden - durch die Geschwisterstaffel in der Familienbeihilfe sowie den Mehrkindzuschlag.
Neben einer Tarifsenkung für alle, die Steuern zahlen, setzen wir mit dem 15.
Gehalt für Familien, das sich aus der Summe der Entlastungen für Familien ergibt, einen spürbaren Schwerpunkt für Familien mit Kindern. Damit hat die ÖVP ein ausgewogenes Paket für Familien auf Schiene gebracht und
macht einmal mehr klar: Wir sind die Familienpartei in diesem Land. Nicht zuletzt ist die Entlastung auch ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Krise. Wir helfen den Familien damit direkt und stärken so die
Kaufkraft. Das unterstützt die Familien in ihren realen Lebenssituationen. Und das ist uns wichtig.
Österreich ist europaweit an der Spitze, wenn es um Familienförderungen geht: Diese konstante Stärkung der
Familien ist ein alleiniges Projekt der ÖVP, weil es uns ein Anliegen ist, dass Familien nicht zum Auslaufmodell abgestempelt werden, sondern mit ein Zukunftsmodell bleiben.
Antwort Andreas Mölzer (FPÖ):
Sie sprechen eine der bedeutendsten Fragen überhaupt an! Wenn es uns nicht gelingt das Geburtenniveau wieder auf ein bestandserhaltendes Maß von 2,1 Kindern pro Frau zu erhöhen,
werden viele Fragen, über die wir uns jetzt den Kopf zerbrechen, Makulatur sein. Die Gesellschaft in ihrer uns heute bekannten Form wird es bei Fortsetzung der aktuellen Politik in 20-30 Jahren nicht mehr geben. Die
Umvolkung, auf die ich schon vor 20 Jahren hingewiesen habe und für die ich - offensichtlich zu unrecht – scharf kritisiert wurde, wird dann Realität sein. Der Charakter unseres geliebten Österreich wird ein anderer
sein, sicherlich kein abendländisch-christlicher mehr. Dagegen werden wir Freiheitliche bis zuletzt ankämpfen. Bevor wir jedoch über geburtenfördernde Maßnahmen nachdenken, müssen wir die aktuell bestehende
Benachteiligung der Familien im Steuersystem beseitigen. Das Individualsteuersystem begünstigt, ohne ersichtlichen Grund, kinderlose Menschen oder Paare. Familie mit Kindern leisten für den Staat und seine
Sozialsysteme einen immanent wichtigen Beitrag. Nehmen wir zur Veranschaulichung das Pensionssystem.
Unser Generationenvertrag ist darauf aufgebaut, dass man zweimal im Leben eine Leistung erhält, für die
jemand anderer aufkommen muss: Als Kind, von den berufstätigen und Abgaben leistenden Eltern und als Pensionist, von seinen mittlerweile berufstätigen und Abgaben leistenden Kindern. Wenn man nun aber als Paar nur
ein oder gar kein Kind hat, stellt sich die Frage, welche Kinder für die Pensionsleistung aufkommen? Die Kinder von anderen Familien, die sich zeitlebens aufgrund der höheren Kosten, welche durch Kinder nun mal
anfallen und aufgrund der geleisteten Erziehungsarbeit einschränken mussten! Das ist zutiefst ungerecht und muß dringend geändert werden! Mit dem in Frankreich und anderen Ländern erprobten
Familiensteuersplitting schaffe ich gerechtere Verhältnisse und erhöhe nebenbei auch das Geburtenniveau.
Auf EU-Ebene gibt es nur vage Vorstöße in Richtung Geburtenförderung, obwohl man sich des Problems
durchaus bewusst ist. Man versucht das Problem durch Massenzuwanderung zu lösen, die aber im Endeffekt noch mehr Probleme schafft.
Der leichtfertige Umgang mit dem Thema Abtreibung und die willkürliche
zeitliche Festlegung bei der Fristenregelung sind mir durchaus bewusst. Hier muss versucht werden mit noch mehr Aufklärung über die teils schweren psychischen Folgen nach erfolgter Abtreibung entgegenzuwirken.
Aus medizinischen bzw. gesundheitlichen Gründen sollte die Abtreibung aber weiterhin uneingeschränkt möglich sein.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften:
Frage an Othmaar Karas (ÖVP):
Unter dem Vorwand der angeblichen Diskriminierung wird immer wieder - auch auf Europäischer Ebene - für eine Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eingetreten (obwohl es eindeutige physiologische
Unterschiede gibt).
Treten sie für Gleichgeschlechtliche Partnerschaften ein? Wenn ja, gleichberechtigt zur Ehe in allen Belangen?
Wie sehen sie die Frage Adoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften?
Antwort Othmar Karas (ÖVP):
Ich bin persönlich der Überzeugung, dass das Institut der Ehe, wie wir es in Österreich kennen, einer Beziehung zwischen Frau und Mann vorbehalten sein soll. Dies ergibt sich für mich nicht nur aus der gesellschafts-
und familienpolitischen Funktion der Ehe, sondern vor allem auch aus meiner christlichen Überzeugung.
Die Regelung familienrechtlicher Verhältnisse ist und bleibt die Aufgabe der einzelnen Nationalstaaten.
Hier hat die EU keine Kompetenz, regulierend einzugreifen. Wenn sich nun einzelne Staaten für Gesellschaftsmodelle entscheiden, in denen das staatliche Institut der Ehe auch für gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften gewährt wird, dann ist das deren Sache. Es ist auch eine Tatsache, vor der man seine Augen nicht verschließen darf, dass heute Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften leben und
das Bedürfnis haben, dass für ihre Lebenssituation Rechtssicherheit geschaffen wird. Ich kann mir eine solche Regelung vorstellen, die gleichgeschlechtlichen Paaren einen rechtlich gesicherten Rahmen gibt - jedoch
mit einer klaren Abgrenzung zum Institut der Ehe und dem Adoptionsrecht. Diese Entscheidungen müssen aber wie gesagt auf nationaler Ebene fallen.
Auch die EVP-Fraktion als größte Fraktion des Europäischen
Parlaments wird in Zukunft wie bisher mit aller Entschlossenheit für den Schutz von Ehe und Familie kämpfen.
Ulrike Lunacek, selbst bekennende Lesbe tritt für die volle Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ein (siehe auch Presseaussendung im NR-Wahlkampf).
Lebensschutz
Frage an Hannes Swoboda:
Wie sehen sie ein "Recht auf Abtreibung" im Gegensatz zu einem "Recht auf Leben"? - Was wiegt mehr?
Antwort Hannes Swoboda - “Recht auf Abtreibung” wichtiger als “Recht auf Leben”:
Seit jeher hat die Sozialdemokratische Partei für das Recht der Frauen auf Abtreibung gekämpft. Wir SozialdemokratInnen treten dafür ein, dass jede Frau, egal welcher sozialer Herkunft, sich gegen die Option eines
Kindes entscheiden kann, weil wir vom Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper ausgehen.
Frage an Othmar Karas (ÖVP):
Die EVP hat in ihrem Wahlprogramm von Warschau im April 2009 die Themen Ehe und Familie, Euthanasie und Lebensschutz völlig ausgespart. Auf Europäischer
Ebene wird immer wieder über ein "Recht auf Abtreibung" diskutiert. Ist die EVP (Euroäische Volkspartei) mittlerweile auch auf "Recht auf Abtreibung" - Kurs ?!
Antwort Othmar Karas (ÖVP): Die Europäische Volkspartei steht nach wie vor fest auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und der Menschenrechte. Die Familie als Keimzelle und Herz unserer
Gesellschaft in Europa ist im Wahlprogramm der EVP, das in Warschau verabschiedet wurde, auch mehrfach und ausdrücklich genannt. Für uns steht der Schutz der Familie und der damit verbundenen Werte im Mittelpunkt
unserer politischen Arbeit. Auch aus diesem Grund unterstützen wir ein rasches Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, weil mit diesem Reformvertrag der Mensch, seine Menschenwürde und seine Rechte in das Herz der
EU-Politiken rücken.
Auch die EVP-Fraktion als größte Fraktion des Europäischen Parlaments wird in Zukunft wie bisher mit aller Entschlossenheit für den Schutz von Ehe und Familie kämpfen, Euthanasie klar
ablehnen und unsere Meinung zum Thema Lebensschutz vertreten.
Die ÖVP und ich persönlich stehen dafür, dass das auch so bleibt. Als praktizierender Katholik lebe und vertrete ich meine christlichen
Überzeugungen auch in meiner täglichen politischen Arbeit in und für Europa.
Frage an Ernst Strasser(ÖVP): Wir möchten gerne wissen, wie Ihre persönliche Meinung zum Lebensschutz sowohl für Ungeborene, wie auch für alte Menschen ist. Wir würden uns freuen,
wenn Sie dabei nicht allgemein - wie bei Frau Kaufbeuren vom 8.5 - antworten, sondern wirklich konkret Stellung hierzu nehmen könnten.
Antwort Ernst Strasser(ÖVP):
Ich bekenne mich uneingeschränkt zum geborenen wie ungeborenen Leben und lehne Schwangerschaftsabbrüche als Methode der Geburtenregelung ab. Das ist auch ein fester Grundwert in der Österreichischen Volkspartei. Wir sehen in der strafrechtlichen Verfolgung von Frauen jedoch kein geeignetes Mittel, sondern wir wollen durch vielfältige Maßnahmen Mut zum Kind machen. Österreich ist durch das Kinderbetreuungsgeld für alle, durch die gestaffelte Familienbeihilfe, die Unterstützungen für Mehrkind-Familien, die jetzt gerade umgesetzte Steuerentlastung, die 13. Familienbeihilfe, Entfall der Kosten bei der Geburt oder auch durch die pensionsbegründende Anrechnung der Kindererziehungszeiten zu einem der familienfreundlichsten Länder der Welt aufgestiegen. Spürbare Entlastung der Familien soll zeigen: Kinder sind willkommen - das ist unser Weg als christdemokratische Gesinnungsgemeinschaft.
Und zur Frage der Lebensbegleitung im Alter: Euthanasie bzw. aktive Sterbehilfe ist strikt abzulehnen. Lebensbegleitung eines Menschen in seiner letzten Phase muss meinem Verständnis nach in menschlicher,
emotionaler, medizinischer, sozialer und psychologischer Weise sein, eine wirkliche Hilfestellung also, die ein Sterben ohne Schmerzen, liebevoll ver- und umsorgt und nicht allein gelassen möglich macht. Das ist die
Form, die eines Menschen würdig ist und unserer christlichen Tradition entspricht.
Und um es mit den Worten von Kardinal Franz König zu sagen: Der Mensch soll nicht durch die Hand eines anderen, sondern an
der Hand eines anderen Menschen sterben.
Eine wichtige Errungenschaft zur Sterbebegleitung ist die Familienhospiz-Karenz, die 2002 in Österreich umgesetzt wurde. Damit besteht ein Rechtsanspruch, die
Arbeitszeit herabzusetzen oder sogar eine Vollkarenz anzutreten, um zu pflegende Angehörige begleiten zu können. Und pflegende Angehörige sind künftig ab der Pflegestufe 3 beitragsfrei mitversichert (bisher:
Pflegestufe 4).
Als Präsident des Niederösterreichischen Hilfswerkes bin ich mit Fragen der Begleitung von jung und alt und der Hilfe für Familien seit vielen Jahren beschäftigt. Es ist mir ein wichtiges
Anliegen, dass wir mit Menschlichkeit, mit viel Zeit, Respekt, Individualität und Qualität für die Menschen da sind. Dieses Füreinander-Dasein ist ein Grundpfeiler, der unsere Gesellschaft ausmacht.
Frage: Wie stehen sie zur embyonalen Stammzellenforschung
Antwort: Hannes Swoboda (SPÖ)
Die Frage zur embryonalen Stammzellenforschung ist eine schwierige ethische und politische Entscheidung, daher ist eine sachliche Debatte nötig. Es muss jedoch die Möglichkeit geben, die Forschung auf diesem Gebiet
weiterzuführen da es unverantwortlich ist, Schwerstkranken die Chance auf medizinische Hilfe und die Aussicht auf Erleichterung ihres Leidens zu verwehren.Um Mißbrauch auf diesem Gebiet zu verhindern sind jedoch
klare Regeln und Vorschriften nötig.
Antwort Ulrike Lunacek (Grüne):
grundsätzlich befürworte ich die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen, Nabelschnurstammzellen und an bereits existierenden Stammzelllinien.
Unser Gesundheitssprecher Dr. Kurt Grünewald erläutert diese Position folgendermaßen:
"Das Potential adulter Stammzellen ist noch nicht ausreichend erforscht, daher sind vergleichende Arbeiten an allen
Typen von Stammzellen notwendig, um feststellen zu können, ob adulte und embryonale Stammzellen annähernd ebenbürtig sind.
Sollten die vergleichenden Forschungen an embryonalen und adulten Stammzellen
ergeben, dass das Potential der embryonalen Stammzellen in Hinblick auf die Entwicklung neuer Therapieformen, etc. höher und vielversprechender ist, trete ich für die Zulassung embryonaler Stammzellforschung dann
ein, wenn dazu ausschließlich jene befruchteten Eizellen genutzt werden, die nicht mehr in den Uterus der Spenderin implantiert werden. Die Herstellung von Embryonen ausschließlich zu Forschungs- und/oder
therapeutischen Zwecken kann von mir nicht befürwortet werden.
Unabhängig davon muss der Einsatz peripherer Blutstammzellen, Nabelschnurstammzellen, und anderer Stammzellen außer jenen von Embryonen - mit
Berücksichtigung der Einhaltung der Deklaration von Helsinki über die Grundsätze der ärztlichen Forschung an Menschen, und unter Einbeziehung der Ethikkommissionen - unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung
verankerten Freiheit der Forschung gewährleistet bleiben."
Anmerkung: Von Ewald Stadler (BZÖ) lagen auf meinparlament.at bis 21.5.2009 keine Antworten vor.
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