Bei seinem Besuch in der ägyptischen Hauptstadt Kairo will Österreichs Außenminister auf mehr Rechte für die christliche Minderheit drängen. Michael Spindelegger hat auch günstige Kredite für Projekte im Gepäck.
Kairo. Zu Beginn seiner Nahost-Reise erklärte sich Außenminister Michael Spindelegger mit den koptischen
Christen Ägyptens solidarisch: „Scharia und Religionsfreiheit vertragen sich nicht“, sagte er vor österreichischen Journalisten. Damit übte Österreichs Chef-Diplomat auch Kritik an der
ägyptischen Verfassung. In deren Artikel 2 ist ausdrücklich festgelegt, dass der Islam Staatsreligion ist und die Scharia die Hauptquelle der
Rechtssetzung. Die Kopten, die ungefähr zehn Prozent der 83 Millionen Einwohner des Landes am Nil stellen, fordern eine säkulare Verfassung. Denn eines der Probleme, mit
denen die Christen in Ägypten zu kämpfen haben, ist das islamische Familienrecht.
Auslöser für die jüngsten interreligiösen Spannungen ist eine Liebesgeschichte zwischen
einem Muslim und einer Christin. Die Aufregung eskalierte derart, dass nicht nur die Eltern des Paares getötet wurden, sondern Extremisten die Kirche des Dorfes Sol unweit der
Hauptstadt Kairo in Brand setzten. 5000 christliche Bewohner des Ortes mussten in Sicherheit gebracht werden. Als Kopten mit Blockaden und Sitzstreiks gegen die Zerstörung ihrer Kirche
demonstrierten, geriet die Situation vollends außer Kontrolle. Bei Unruhen starben vor drei Wochen 13 Menschen, 140 wurden verletzt.
Am 24. Januar will der grüne Bildungsminister im Saarland, Klaus Kessler, vermutlich aus ideologischen Gründen zwei Schulen der Piusbruderschaft schließen.
Konkrete Gründe für die Schliessung hat das Ministerium keine angeführt. Die Schüler der Abschlussklasse müssen vier Monate vor dem letzten Zeugnis die Schule wechseln muss. Informationen von kath.net und den LINKEN.
Daraus wird klar, dass diese Schulen schon seit längerer Zeit im Visier der LINKEN im Saarland sind.
10. Jänner 2011, NÖN: Behindert als Schaden Justizministerin Bandion-Ortner will Gesetz, das
behinderte Kinder als Schadensfall sieht, aufheben. Frauenministerin Heinisch-Hosek ist dagegen. Kritik von Bischof Küng.
16 Jänner 2011: Andreas Unterberger: ÖVP korrigiert Linie zum Gleichbehandlungsgesetz
Bisweilen setzen sich in diesem Land doch noch Vernunft, Freiheit und Anstand durch. Das gibt endlich wieder einmal Anlass zur Freude.
Diesen bietet der
erfreuliche Meinungsschwenk der Volkspartei, die im Parlament zumindest in wichtigen Teilen vom Entwurf eines „Antidiskriminierungs“-Gesetzes Abstand genommen hat, der
schon knapp vor der Gesetzeswerdung gestanden war. Dadurch wären Wohnungsvermieter, Diskotheken-Eigentümer, Arbeitgeber und viele andere plötzlich unter eine peinliche Beweispflicht geraten: Sie hätten nämlich
nachweisen müssen, dass sie ein schwules Pärchen nicht wegen seiner offen gezeigten Veranlagung als Gäste abgelehnt haben. Oder eine moslemische Frau wegen ihrer Religion nicht als Mitarbeiterin genommen haben
(Schwarzafrikaner darf man hingegen auch weiterhin nicht ablehnen, außer man hat einen guten Grund).
Dagegen haben sich etwa auch das Tagebuch und das Hayek-Institut vehement ausgesprochen. Ich freue mich
aber jetzt weniger ob eines Erfolgs, zu dem auch das Tagebuch wieder einmal ein kleines Scherflein beitragen
konnte, sondern weil sich jetzt doch in der ÖVP wieder etwas öfter ein klares Bekenntnis zur Freiheit und ein Nein
zu den totalitären Dummheiten der Political Correctness durchsetzt. Und weil sie sich im Interesse der Mehrheit der
Bürger und gegen die Hetze des ORF und einiger einschlägiger rot-grüner Vereine traut, Nein zu einer unsinnigen und überflüssigen Einschränkung der Freiheit zu sagen.
Diese wäre nämlich auch schon deshalb überflüssig und provozierend, weil es in Österreich jede Menge Einrichtungen gibt, die nur für Schwule oder nur für Moslems oder nur für Frauen konzipiert sind. Was deren gutes
Recht ist und bleiben soll. Es wäre ja auch den Schwulen nicht wirklich gedient, wenn eine antischwule Stänkerer
-Gruppe das durchsetzbare Recht auf Zutritt zu „sexuell anders orientierten“ Lokalen bekommt. Solche Gruppen gibt es nämlich insbesondere unter moslemischen Migranten immer öfter.
Jeder soll sich in einer freien Gesellschaft organisieren können, wie er will. Am Rande sei vermerkt, dass dieser Gesetzesentwurf wieder einmal von der unglückseligen Leitl-Wirtschaftskammer im Namen der vielen
ahnungslosen Zwangsmitglieder verhandelt worden war. Jetzt aber haben sich eben zum Glück in der ÖVP doch die Vernünftigen durchgesetzt, die mehr von Liberalität verstehen als der schwarze Sozialdemokrat Leitl.
Daher: Hut ab – selbst wenn das nur aus der wachsenden Angst vor der stärker werdenden FPÖ passiert sein sollte, der die ÖVP ja in letzter Zeit erlaubt hat, eine konservative Position nach der anderen zu erobern.
30 November 2010: Österreichs Homoeheverbot: EGMR-Konformität endgültig bestätigt
Strassburg, 30.11.2010 (KAP) Das im Juni dieses Jahres ergangene Urteil des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zur standesamtlichen Eheschließung von Homosexuellen in Österreich wird endgültig rechtskräftig. Die zuständige Kammer wies am Dienstag in Straßburg eine Beschwerde zweier Wiener
Kläger gegen das Urteil zurück.
Das Urteil wird damit nicht vor einer Großen Kammer des Gerichtshofs verhandelt werden. Der
Menschenrechtsgerichtshof hatte im Juni entschieden, es habe nicht gegen die Grundrechte der beiden 1960 und 1962 geborenen Männer verstoßen, dass ihnen eine standesamtliche Eheschließung verweigert wurde.
Die beiden Wiener hatten im Jahr 2002 vergeblich eine Trauung beantragt. Ihre juristischen Beschwerden gegen
die Ablehnung wurden 2003 vom österreichischen Verfassungsgericht verworfen. In Österreich besteht erst seit 2010 die Möglichkeit eingetragener Partnerschaften für Homosexuelle.
Die Straßburger Richter hatten geurteilt, die Europäische Menschenrechtskonvention könne nicht so ausgelegt
werden, als seien Staaten zur Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichtet. Unter den 47 Europarats-Mitgliedstaaten gebe es keinen Konsens in dieser Frage. Die Richter unterstrichen, die nationalen Gesetzgeber
seien am ehesten kompetent, über die Bedürfnisse in der jeweiligen Gesellschaft zu entscheiden.
Weiters räumten die Richter ein, das Paar müsse im Sinne der Menschenrechtskonvention als Familie betrachtet
werden. Wie Paare unterschiedlichen Geschlechts gebe es auch bei ihnen ein Bedürfnis, Rechtssicherheit für ihre Beziehung zu erhalten, allerdings lasse sich daraus keine Pflicht ableiten, die Eheschließung für
gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Österreich könne nicht zum Vorwurf gemacht werden, die eingetragene
Partnerschaft erst 2010 eingeführt zu haben, da die Staaten in dieser Frage einen erheblichen Ermessensspielraum hätten.
23 November 2010: Das EU Parlament hat den Berlinguer Report angenommen
Der Initiativantrag (hat keine Gesetzeskraft) wurde vom EU Parlament knapp angenommen. Die ECR Fraktion
(European Conservatives and Reformists) formulierte einen Änderungsantrag, der in der Minderheit blieb. Namenliche Abstimmungsergebnisse sind für diese Abstimmung leider nicht verfügbar.
Folgende Erklärungen wurden zum Abstimmungsverhalten abgegeben (Videos verfügbar):
Weitere Erklärungen (nur schriftlich in Landessprache) finden sich hier (unter anderem auch die Erklärung von Andreas Mölzer und Martin Kastler),
Im Gegenzug feiert die vereinte LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual & Transgender) Community dieses Ergebnis als Erfolg.
20 November 2010: EU Parlament: Homo-Ehe Europaweit durch Trick geplant
Im EU-Parlament wird versucht, durch rechtliche Tricks die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen und ihr Adoptionsrecht in allen EU-Ländern zu erreichen.
Bereits am kommenden Dienstag 23. Nov. soll es eine Verabschiedung der "Stockholmer Entschließung" im EU
-Parlament geben: Unter der Überschrift "Bericht über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte
des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms" sollen die Mitgliedsstaaten der EU dazu gebracht werden, Personenstandsurkunden (dazu müssen auch standesamtliche oder
notarielle Beurkundungen von Trauungen oder vergleichbare Rechtsakte gerechnet werden) - unabhängig von den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten - gegenseitig vollständig
anzuerkennen. Falls diese Entschliessung in der vorliegenden Abfassung verabschiedet werden würde, müssten alle EU-Länder - in Verbindung mit den Anti-Diskriminierungsrichtlinien - gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften auf ihrem Staatsgebiet alle Rechte und Vergünstigungen ("diskriminierungsfrei") gewähren,
die den jeweiligen Lebenspartnern in dem Land zustehen, in dem ihre Partnerschaft abgeschlossen wird.
Es geht also darum, dass durch die Anerkennung von Urkunden, z.B. wenn gleichgeschlechtliche Partnerschaften in einem Staat wie Ehen behandelt werden, dann auch in einem anderen EU- Staat, in dem das noch nicht oder
anders der Fall ist, anerkannt werden müssten etc.
Einige Argumente, die gegen diesen "Entschließungsantrag zur Umsetzung des Stockholmer Programmes" sprechen:
- Das Subsidiaritätsprinzip und die Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten im Familienrecht darf durch diese Entschließung nicht ausgehebelt werden
- In der Folge könnte daraus ein Anreizsystem für einen Partnerschaftstourismus entstehen, wie er sich in der Adoption und künstlichen Befruchtung bereits entwickelt hat.
- Durch den Abschluß einer Partnerschaft in einem Land, in dem ehegleiche Rechte und Ansprüche Gesetzeskraft haben, könnten die Vertragspartner auch in ihrem Stamm- oder Herkunftsland dann Ansprüche durchsetzen, die
dort nur für die Ehe gelten.
- Die jetzige Entschließung würde in letzter Konsequenz auch die Existenz unterschiedlicher nationaler Regelungen selbst ad absurdum führen.
- Eine der unhaltbaren Folgen wäre, dass ein EU-Land Bürger eines anderen EU-Landes wegen der dort geltenden
und zu übernehmenden Regelungen besser behandeln müsste als Bürger des eigenen Landes, die nach eigenem nationalen Recht behandelt werden würden.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich die linken Gesellschaftsveränderer tarnen können. Wer würde hinter folgendem Satz in einer nun zur Abstimmung anstehenden Entschließung des Europaparlaments auch etwas
Besonderes vermuten? Die Entschließung „betont die Notwendigkeit der gegenseitigen Anerkennung offizieller Dokumente der nationalen Verwaltungen“.
Das klingt herrlich harmlos, was da ein italienischer Exkommunist vorgelegt hat. Und es hat gute Chancen auf eine
Mehrheit. Es bedeutet aber, dass – bei einer Realisierung – ganz Europa die volle Schwulenehe anerkennen müsste. Also auch jene Länder wie Österreich, die geglaubt haben, mit einer „Eingetragenen Partnerschaft“ ein
Zwischending geschaffen zu haben, das etwas ganz anderes als eine Ehe sei (wie zumindest die ÖVP-Spitze ihren Wählern einreden wollte). Und es betrifft natürlich auch jene Länder, die davon gar nichts halten.
Das Spiel läuft dann so: Mann heiratet Mann etwa in Spanien, das unter seiner sozialistischen Regierung neben
vielen Schulden auch die volle Schwulenehe eingeführt hat. Und das muss dann postwendend auch in Österreich voll anerkannt werden.
Damit würde sich die EU durch die Hintertür auch eine weitere Kompetenz aneignen, die sie laut den EU-Verträgen
eigentlich nicht hat. Denn dann wäre es ziemlich gleichgültig, was jedes Land in Sachen Personenstand regelt. Man geht mit seinen Wünschen halt immer in jenes Land, das diesen am weitesten entgegenkommt. Und diese
Wünsche müssen dann überall erfüllt werden.
Dass dahinter auch wieder einmal die schon europaweit sattsam bekannte Viviane Reding aus Luxemburg steckt,
die nun ihre Strategien übers Parlament spielt, ist eine zusätzliche Pointe. Dass sie eigentlich theoretisch eine
Christdemokratin ist, eine weitere. Obwohl an ihrer Politik weder Christliches noch Demokratisches zu sehen ist.
Noch teurer als die schwulen Wünsche der Frau Reding ist eine weitere Passage der gleichen Entschließung: Sie
fordert „weitere Anstrengungen zur Beseitigung von Hemmnissen für Bürger bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre Ansprüche auf Sozialleistungen und ihr Wahlrecht bei
Gemeindewahlen.“
Damit würden die Versuche der österreichischen Regierung sofort wieder unterlaufen, dem drohenden Ausgleichszulagen-Shopping einen Riegel vorzuschieben. Das besteht darin, dass Osteuropäer mit einer niedrigen
Pension diese durch Übersiedlung nach Österreich auf die fette Ausgleichszulage aufbessern. Also vervielfachen.
Und dann müssen wir wieder viel Steuergeld für Kampagnen ausgeben, die das Image der EU verbessern sollen . . .
28 Oktober 2008, c-fam.org: UNO Debatte: EU für neues Menschenrecht. Sexualerziehung für Kleinkinder
Verärgerte Delegierte haben im Rahmen der UNO einen Bericht abgelehnt, der ein neues Menschenrecht fordert - ausdrückliche sexuelle Erziehung für
Kleinkinder.
Die afrikanischen und karibischen Blöcke haben die starke, weit verbreitete Ablehnung angeführt.
Der Bericht fordert ein neues Menschenrecht auf sexuelle Erziehung, wobei er nicht bindende Empfehlungen sowie
andere UN Berichte einschliesslich der kontroversiellen UNESCO Richtlinien zur Sexualerziehung und die Yogyakarta
Prinzipien anführt. Der Autor des Besichts, Victor Munoz, argumentiert, dass Staaten verpflichtet sind dieses Recht zu garantieren von den “frühen Phasen des Lebens an”.
Entgegen dem etablierten Verfahren hat Munoz seinen Bericht an die UNO abgeliefert ohne aber dann bei der Diskussion anwesend zu sein, um seine Empfehlungen und Analyse zu verteidigen.
Munoz leistet ein Lippenbekenntnis zum Recht der Eltern auf Wahl der Ausbildung, das Teil der universellen Deklaration der Menschenrechte sind, aber er fügt hinzu:
“Diese Autorität möge niemals gegen die Rechte der Kinder und Heranwachsenden gebraucht werden”. Laut Munoz, geht umfassende sexuelle Bildung über
die einfachen biologischen oder reproduktiven Informationen hinaus.
Munoz ignoriert die laufende hitzige Debatte in der UNO zum Umgang mit en Begriffen "sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsidentität". Er besteht darauf, dass
sexuelle Aufklärung auch Informationen über "sexuelle Vielfalt" beinhaltet. Munoz kritisiert Abstinenz-Programme, denn diese würden traditionelle Rollenbiilder als
normal betrachtren und dabei diskrimminierende Handlungsweisen fördern, weil “heteronormativ”.
Munoz fügte hinzu, daß durch die Leugnung der Existenz von Lesben, Homosexuellen, Transsexuellen und transgender und bisexueller Bevölkerung diese Gruppen diskriminiert würden.
Malawi, im Namen der afrikanischen Blocks, sagte, es gebe "keine universelle Übereinstimmung über den Begriff der von Sexualerziehung".
Munoz Versuch, ein neues Recht zu schaffen und das bestehende Verständnis von Menschenrechten neu zu interpretieren, "missachtet" den Verhaltenskodex, sagte Malawi. Die
afrikanische Gruppe zeigte sich alarmiert über die von Munoz angewandte, selektive Auswahl von Zitaten aus anderen UNO Dokumenten, die die objektiven Tatsachen in keiner Weise wiederspiegelt.
Die Karibik Block brachte auch seine "starke Ablehnung dieses Versuches von Muñoz ein neues Recht innerhalb des
universalen, etablierten Rechtes auf Bildung zu schaffen. Das wäre klar ausserhalb seines Mandates. Die Länder
der Karibik bezichtigten Muñoz in “seinen persönlichen Interessen auf Kosten der Delegationen zu schwelgen” und
forderte einen neurlichen schriftlichen Bericht, der den festgelegten Richtlinien der UNO folgen sollte.
Während viele andere - darunter Russland, Südafrika, Marokko, die arabische Gruppe, der Heilige
Stuhl und die Vereinigten Staaten - auch die Geltendmachung eines neuen Recht auf umfassende Sexualerziehung verurteilten, so waren die Schweiz, Norwegen, Kanada und Argentinien auf der
Unterstützerseite. Die Europäische Union dagegen hat "voll und ganz" seine Unterstützung für Muñoz und seinen Bericht zum Ausdruck gebracht.
Die Generalversammlung hat auf diesen Bericht keine Maßnahmen gesetzt, aber sie wird vermutlich im Dezember wieder diesem Bericht widmen.
28.Oktober 2010: Weitere Medienattacke gegen Lebensschützer
Die Wiener Bezirkszeitung titelt “Im Auftrag Gottes: Terror vor Klinik”. Eine offenbar gezielt vom Abtreibungsklinikbetreiber Fiala lancierte Berichterstattung.
Der umstrittene Antrag der britischen Sozialistin Christine McCafferty wird abgelehnt - In dem Mehrheitsentschluss
wurde festgehalten, dass kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, dafür zur Verantworung gezogen werden.
Abgeordneter Van der Bellen spricht sich für das Abtreibungsrecht aus;
Recht auf Leben und Recht auf Selbstbestimmung der Frau sind für ihn gleichwertig,
Lesen sie selbst:
Diese Vorlage des Europarats macht darauf aufmerksam, dass die Ausübung des individuellen Rechts auf Gewissensfreiheit aufgrund eines religiösen, moralischen oder philosophisch-ethischen Hintergrundes auch die
Verweigerung einer medizinischen Hilfestellung gegenüber PatientInnen durch medizinisches Personal zur Folge
haben könnte. Dadurch kann es in bestimmten Situationen zu einem Konflikt zwischen dem PatientInnenrecht auf
Zugang zu einer rechtmäßigen medizinischen Versorgung einerseits, und dem Recht auf Gewissensfreiheit bei der Berufsausübung durch das medizinische Personal andererseits, kommen.
Die angesprochene Vorlage zeigt auf, dass es in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates keine umfassende, gesetzlich geregelte Vorgehensweise gibt, wenn es zu dem eingangs beschriebenen Konfliktfall im
Gesundheitssystem kommt. Es besteht in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass die Freiheit des Gesundheitspersonals, medizinische Hilfeleistungen aus Gewissensgründen abzulehnen, derzeit
überdurchschnittlich zu Lasten der medizinischen Versorgung einkommensschwacher Frauen, insbesondere im ländlichen Raum, geht. Durch klare Regelungen sollten sowohl die Interessen und Rechte der AnbieterInnen von
Gesundheitsleistungen als auch die individuellen PatientInnenrechte respektiert und geschützt werden.
Da es keine höheren oder niedrigeren Menschenrechte gibt
, sondern alle Menschenrechte universell und unteilbar sind, wäre es nicht zielführend diese Rechte gegeneinander auszuspielen. Es geht viel eher darum, einen
Ausgleich zu finden, so dass sowohl die Rechte des Gesundheitspersonals als auch jene der PatientInnen im höchsten Maß gewahrt bleiben. Die Entwicklung klarer Richtlinien für die Vorgehensweise in dem oben
beschriebenen Konfliktfall würde sowohl dem Gesundheitspersonal als auch den PatientInnen mehr Orientierung und Rechtssicherheit geben und ist daher zu begrüßen.
24.9.2010, OTS: Presseaussendung der SPÖ Wien (Sozialdemokratie und Homosexualität)
Wien (OTS/SPW) - Die SoHo startet ihre Intensivwahlkampfphase. Aktivistinnen und Aktivisten werden in der Community für Diskussionen und Gespräche zur Verfügung stehen. Den Startschuss für diese Phase geben am
heutigen Freitag die für Antidiskriminierung zuständige SP-Stadträtin Sandra Frauenberger, der Bundes- und Wiener Landesvorsitzende der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) Peter
Traschkowitsch, und die stv. Bundes- und Wiener Landesvorsitzende Angelika Frasl.
Wien und die Wiener SPÖ waren und sind für andere Bundeslä¤nder immerbeispielgebend und treten stets für die
Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen ein. Wien hat - um nur einige Beispiele zu nennen - das
erste Antidiskriminierungsgesetz beschlossen, die Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, einen Fördertopf für LGBT
-Projekte (Lesbian, Gay, Bi and Transgender) geschaffen und hervorragend das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft im Wiener Landesrecht umgesetzt.
"Das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft war ein Meilenstein für die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen. Darauf aufbauend wird es uns um die Förderung der bestehenden Realität von
Regenbogenfamilien gehen und um die Öffnung der Ehe", stellte Traschkowitsch fest. "In unserem Intensivwahlkampf wollen wir den Lesben und Schwulen Wiens noch einmal nahebringen, dass die Wiener
SPÖ mit Bürgermeister Michael Häupl an der Spitze ihre berechtigten Forderungen nach Gleichberechtigung und Gleichstellung in jeder Weise voll unterstützt." (Schluss)
Er wäre gern ein Präsident für die Schwachen in Österreich, sagt Gehring. Dazu zählt er die ungeborenen Kinder,
die Familien, die Arbeitslosen. Die Tätigkeit der Mütter müsse als vollwertiger Beruf anerkannt werden, das würde
"den Mut zum Kind wesentlich erhöhen", so Gehring. Das "Müttergehalt" sollte sich am Pflegegeld orientieren, "weil das neugeborene Kind ein hundertprozentiger Pflegefall ist".
Krippen schlecht fürs Kinderhirn Gerhing kritisiert auch Kinderkrippen: Die zu frühe Lösung von Mutter und Vater sei für die Entwicklung des
kindlichen Gehirns schlecht. Mütter sollten mindestens die ersten drei Jahre beim Kind zuhause bleiben.
Gegen Homo-Ehen Homosexuelle will Gehring "nicht ausgrenzen", diese hätten seien vollen Respekt. Es sei aber ein falscher Weg, dass Homosexuelle Ehen schließen und Kinder adoptieren können sollen.
Wien (OTS) - Als unzumutbar bezeichnet Präsidentschaftskandidat Rudolf Gehring den neuen
Vorschlag von SPÖ-Familienministerin Heinisch-Hosek, dass jetzt bei den "Hausfrauen" gespart werden solle. Dies gelte auch für den ÖVP-Vorschlag, die erst 2008 eingeführte 13. Familienbeihilfe
wieder zu streichen.
Gehring: "Wenn jetzt primär bei Frauen, Familien und Kindern gespart werden soll, dann ist das nicht nur
ungerecht, weil es gerade die ärmsten Gruppen der Gesellschaft trifft, sondern auch absolut kurzsichtig und gegen
die Generationengerechtigkeit, weil die Kinder die Steuerzahler von morgen sind. Wirtschaftlich formuliert will man bei der wichtigsten Zukunftsinvestition sparen."
Insgesamt möchte die Koalition im Bereich "Familie und Jugend" im kommenden Jahr mehr als 230 Millionen
Euro kürzen, was zwangsläufig die Familienbeihilfe treffen muss. 2014 soll die eingesparte Summe sogar 484
Millionen betragen. Gehring will ganz vehement gegen solche "Sparaktionen am völlig falschen Ort" Einspruch erheben, sollte er Bundespräsident werden.
Während etwa die Pensionen und Beamtengehälter alljährlich erhöht werden, seien die Familienleistungen seit
2002 eingefroren, betonte Gehring. Die 13. Familienbeihilfe sei also nur eine teilweise Kompensation für den seither eingetretenen Realverlust.
Für Gehring ist die nun geplante Bestrafung für Hausfrauen unerklärlich und fehl am Platz. Statt dass endlich die
Diskussion über die Einführung eines Erziehunsgeldes als Entlohnung für einen unverzichtbaren Beitrag zur Volkswirtschaft intensiviert werde, wolle Heinisch-Hosek nun einen weiteren Schritt zur zwangsweisen
Verstaatlichung der Kindererziehung setzen. Dies obwohl der Großteil der Österreicher dafür ist, dass Mütter von Kindern im Vorschulalter zumindest großteils daheimbleiben.
Das politische Meinungsklima prägen nicht Hebammen, Grundschullehrerinnen oder Apotheker,
sondern häufig kinderlose Publizist(inn)en, Moderator(inn)en und Politiker(innen) in der medialen Bewusstseinsindustrie.
Die familienpolitische Debatte dreht sich seit langem um eine Kunstfigur:
Die berufliche erfolgreiche Akademikerin. Sie verkörpert einerseits den Erfolg der Frauenemanzipation
(aufgeklärt, unabhängig etc.) und andererseits den negativen demographischen Trend zur steigenden Kinderlosigkeit. Als der entscheidende Grund für ihren Verzicht auf Kinder gilt die mangelnde Vereinbarkeit von
Erwerbsberuf und Familie: Dies nicht nur, weil „mit steigender Bildung auf immer mehr Lohn und Gehalt verzichtet
werden muss, sondern auch ein Stück weit auf Selbstverwirklichung, soziale Anerkennung und Lebensfreude“. Aus
diesem Grund blieben Akademikerinnen in Deutschland häufiger kinderlos als formal geringer qualifizierte Frauen. Um höher qualifizierten Frauen die Entscheidung für Kinder zu ermöglichen, seien sie von „ihrer
Erziehungsverantwortung zu entlasten und ihnen dadurch mehr Raum für die eigene Berufstätigkeit zu geben". Praktisch bedeutet dies, dass Kinder von klein auf außerhalb der Familie in Institutionen zu versorgen.
Als Vorbild einer solchen Müttererwerbsförderpolitik gilt allgemein Schweden: Frauen mit Hochschulabschluss
bleiben hier im Vergleich zu Westdeutschland und Österreich seltener kinderlos – das Ideal der Vereinbarkeit von „Kind und Karriere“ scheint verwirklicht zu sein (3).
Die schwedische Bevölkerungsstatistik zeigt allerdings, dass sich Frauen mit Hochschulabschluss je nach Fachrichtung stark in ihrem Geburtenverhalten unterscheiden:
Lehrerinnen (10-15%), aber auch Ärztinnen(16%) sind relativ selten kinderlos.
Dagegen bleiben Juristinnen (20%), Bibliothekarinnen (27%) und vor allem Geisteswissenschaftlerinnen (30%)
häufiger kinderlos. Am seltensten leben hingegen Kindergärtnerinnen (ca. 7%) und Hebammen (5%) ohne Kinder. Das Ausmaß der Kinderlosigkeit in Schweden unterscheidet sich also deutlich nach Berufszweigen: Frauen mit
einer Ausbildung für das Bildungs- oder Gesundheitswesen bleiben wesentlich seltener kinderlos als Frauen mit
einem für Verwaltung oder Wirtschaft qualifizierenden Berufsabschluss. Unter ganz anderen institutionellen Bedingungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeigen sich ähnliche Zusammenhänge in Österreich: Auch
hier bleiben Frauen in Gesundheitsberufen (Hebammen, Krankenschwestern, Ärztinnen etc.) seltener kinderlos als Frauen anderer Berufsrichtungen.
In Schweden wie in Österreich sind für Journalismus, Sozial- und Geisteswissenschaften, Theologie und den
Kunstbereich ausgebildete Frauen auffallend häufig kinderlos. Warum Absolventinnen dieser Fachbereiche häufiger
kinderlos (und unverheiratet) bleiben als z. B. Ärztinnen lässt sich nicht allein aus den Erwerbsbedingungen
erklären. Es handelt sich hier um Bereiche, die ideologieanfälliger sind und in denen feministische Debatten Ehe und Familie öfter fundamental in Frage stellen.
Um die Entscheidung für Kinder wirksam zu fördern, müsste sich die Politik statt an fiktiven Kunstfiguren an den realen Präferenzen der „Familienmenschen“ orientieren.
Das politische Meinungsklima prägen aber nicht Hebammen, Grundschullehrerinnen oder Apotheker, sondern häufig kinderlose Publizist(inn)en, Moderator(inn)en und Politiker(innen) in der medialen Bewusstseinsindustrie.
22.2.2010, orf.at: Spanien beschließt Reform des Abtreibungsgesetzes
Spanien erhält trotz massiver Proteste der katholischen Kirche ein neues Abtreibungsgesetz. Das Parlament
verabschiedete heute eine Lockerung der bisher geltenden restriktiven Gesetzgebung. Die umstrittene Reform ersetzt die bisher geltende Indikationslösung durch eine Fristenregelung. Danach bleiben
Schwangerschaftsabbrüche künftig bis zur 14. Woche und in Ausnahmefällen bis zur 22. Woche straffrei.
Für die Reform stimmten die regierenden Sozialisten (PSOE) und mehrere Links- und Regionalparteien. Die konservative Volkspartei (PP) und einige kleinere Parteien votierten dagegen.
22.2.2010, orf.at: Deutsche Bischöfin Kässmann (geschieden) tritt zurück
Die deutsche evangelische Bischöfin und Ratsvorsitzende der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, gibt ihre kirchlichen Spitzenämter mit sofortiger Wirkung auf. Käßmann zog damit am Mittwoch die Konsequenzen aus dem
Bekanntwerden einer alkoholisierten Autofahrt vom Wochenende.
Sie trete als EKD-Ratsvorsitzende und als hannoversche
Landesbischöfin zurück, teilte die 51-Jährige am Mittwoch in Hannover vor der Presse mit. Sie könne und wolle
"nicht darüber hinwegsehen, dass das Amt und meine Autorität als Landesbischöfin sowie als Ratsvorsitzende beschädigt sind". Sie bleibe aber Pastorin der Landeskirche von Hannover.
"Es tut mir leid, dass ich viele enttäusche, die mich gebeten haben, im Amt zu bleiben", sagte Käßmann.
Mit 1,54 Promille erwischt
Käßmann war am Samstagabend mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens in Hannover von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte zuvor in der Nähe ihrer Wohnung eine rote Ampel missachtet.
Der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zufolge kann etwa eine Flasche Wein zu 1,54 Promille Alkohol führen.
Ermittlungsverfahren läuft Auf Käßmann wartet ein Strafverfahren, da Alkoholvergehen am Steuer ab 1,1 Promille keine Ordnungswidrigkeit
mehr sind. Die Staatsanwaltschaft rechne mit einem zügigen Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, so der Staatsanwalt Jürgen Lendeckel.
Da nicht davon auszugehen sei, dass die EKD-Ratsvorsitzende bei ihrer Fahrt andere konkret gefährdet habe, sei
alleine der ermittelte Wert von 1,54 Promille relevant für die Höhe des Strafbefehls. Käßmann hatte die Fahrt zutiefst bedauert und erklärt, sich den rechtlichen Konsequenzen stellen zu wollen.
Beifahrer unbekannt Die Bischöfin hatte auch einen Beifahrer im Auto. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden,
sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge
eine Rolle, "wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig" sei. Das sei offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Anlass der herben Kritik an SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger durch die „Aktion Leben” ist die Präsentation des
neuen Handbuchs „Wien für Wienerinnen, Infos und Tipps von A-Z”, das, wie im Vorwort von Frauenberger betont
wird, „alle Einrichtungen und Adressen, wo Frauen in verschiedensten Alters- und Lebensphasen Unterstützung erhalten”, in übersichtlich geordneter Weise aufliste.
Wien - Im ersten Monat seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Homo-Partnerschaft haben 76 Paare in ganz
Österreich ihre Beziehung offiziell besiegelt. Es handelte sich dabei um 58 schwule und 18 lesbische Pärchen. Die
meisten Verpartnerungen wurden in der Bundeshauptstadt eingetragen, das geht aus einer internen Erhebung des
Innenministeriums hervor. In Vorarlberg und dem Burgenland wurde noch keine einzige Eingetragene Partnerschaft registriert.
Bundespräsident Heinz Fischer spricht sich für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften am
Standesamt und gegen das Adoptionsverbot für Homosexuelle aus. "Bislang konnte man mir nicht überzeugend
erklären, warum die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ein so großes Problem darstellt", sagt Fischer laut
Vorabmeldung im Homosexuellen-Magazin "Name it". Auch die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften am Standesamt "kann mich nicht stören", so Fischer.
5.2.2010: ORF Publikumsrat - Ergebnisse
Die offiziellen Ergebnisse der ORF-Publikumsratswahl sind heute Nachmittag von der Wahlkommission veröffentlicht
worden. Die Anzahl der Wahlbeteiligungen (Anzahl der zwischen dem 26. Jänner und 1. Februar eingegangenen Wahlentscheidungen) beträgt: 221.340, davon waren 36.469 ungültig.
Von den insgesamt 23 Kandidatinnen und Kandidaten aus den Bereichen "Bildung", "Jugend", "Ältere Menschen",
"Eltern bzw. Familien", "Sport" und "Konsumenten" werden aufgrund des Wahlergebnisses jene Personen bestellt, die in ihren Bereichen die meisten Stimmen erhalten haben.
Das Ergebnis der ORF-Publikumsratswahl 2010 nach Bereichen
Bereich "Bildung": Die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt 179.598, davon entfielen auf:
Eva Scholik 76.282
Marika Lichter 50.531 Peter Vitouch 39.350 Hans Högl 13.435
Bereich "Jugend": Die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beträgt 178.868, davon entfielen auf:
Abgesehen davon ist der 35-köpfige Publikumsrat, von dem sechs Mitglieder nun direkt gewählt werden können, ein Gremium mit mäßigem Einfluss ? immerhin: Drei der vom Publikum gewählten Räte werden in den mächtigeren
Stiftungsrat entsandt.
Derzeit sind alle 6 Publikumsräte von der SPÖ gestellt.
Von der SPÖ erwünscht sind übrigens Marika Lichter, Askö-Referentin Corina Korner, Beppo Mauhart, TV-Arzt Siegfried Meryn, Rapid-Trainer Peter Pacult und AK-Juristin Daniela Zimmer.
Die ÖVP würde gerne Lehrerin Eva Scholik, Skifahrerin Kathrin Zettel, Regisseur Gerhard Tötschinger, Clemens
Steindl (Kath. Familienverband), Ivica Vastic oder Bäuerin Bernadette Tischler auf ihren jeweiligen Wahlzetteln sehen.
Von Kardinal Schönborn wird Prof. Dr. Clemens Steindl, Präsident des katholischen Familienverbandes, unterstützt (Wahlcode E0324).
Dem katholischen Laienrat stehen folgende Personen nahe (Quelle: dersonntag.at):
Franz Stocher (S 0550), Ivica Vastic (S 0742), Mag. Eva Scholik (B 0525), Dr. Clemens Steindl (E0324), Gerhard Tötschinger (A 0330) und Bernadette Tischler (K 0427).
6.1.2009, orf.at: Ägypten: Christen nach Weihnachtsfeier erschossen
Unbekannte haben nach einer Messe zum koptischen Weihnachtsfest in Ägypten mindestens sechs Gläubige getötet
. Die Bewaffneten feuerten in Nag Hamadi in der südlichen Provinz Kena in der Nacht auf heute wahllos auf die Christen, die gerade die Kirche verließen, wie aus Sicherheitskreisen verlautete.
Kena gehört zu den ärmsten und konservativsten Regionen Ägyptens. Rund zehn Prozent der Bevölkerung des Landes sind Christen, die meisten von ihnen Kopten.
Sie sind staatlichen Diskriminierungen und wachsender Gewalt seitens fanatisierter Islamisten ausgesetzt.
Kairo/Wien - Ein erzkonservativer, aber populärer islamischer Prediger hetzt gegen Christen und will ihnen das Feiern untersagen. Scheich Yussuf al-Kardawi (83) aus Ägypten hat am 11. Dezember eine Fatwa gegen das
Weihnachtsfest erlassen, wie "Spiegel Online" am Mittwoch berichtete.
Zur Minarettdiskussion: Sollte es so viele Minarette geben, wie von den Muslimen gewünscht werden?
Leitenberger: Erstens: Wir haben Gott sei dank Religionsfreiheit. Die anerkannten Religionsgemeinschaften können Gotteshäuser errichten. Zweitens: Bauvorschriften gelten selbstverständlich auch für Gotteshäuser.
Drittens: Man muss in der Umgebung, in der man bauen will, in einen ordentlichen Gesprächsprozess eintreten.
Viertens: Wenn muslimische Freunde wollen, dass sie hier in Österreich eine Moschee bauen, dann müssen sie sich auch dafür einsetzen, dass es in ihren Ursprungsländern ähnliche Rechte für Christen gibt.
Nach dem umstrittenen Minarettverbot wollen liberale Intellektuelle und Politiker Volksabstimmungen zu Fragen verhindern, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen könnten.
(OTS) Bei der heutigen namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt "Eingetragene Partnerschaft" im Bundesrat gab es 44 Stimmen dafür und 8 Gegenstimmen.
"Die Freiheitliche Fraktion hat selbstverständlich geschlossen dagegen gestimmt", hält dazu FPÖ-Bundesrätin Cornelia Michalke fest und
ergänzt, dass es "gewiss jedem selbst überlassen ist, wie er leben möchte." Sie fügt jedoch hinzu, dass die mit
diesem Gesetz eingeschlagene Linie eine durchaus problematische Entwicklung nehmen könnte. Selbst die Grünen
hätten ja bereits den Begriff Ehe-Light verwendet, so Michalke. In weiterer Linie sei mit dieser Regelung einem
Gang zum EuGH Vorschub geleistet worden, wo ein Diskriminierungsfall reklamiert und somit die Adoption von Kindern auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht werden könnte. Für Michalke steht das in einem
Widerspruch zum Erhalt der Familie im herkömmlichen Sinne, die Familie sei nach wie vor das Wichtigste und
schützenswert. Interessant ist für die freiheitliche Bundesrätin auch, wie sich in weiterer Linie die ÖVP verhalten
werde, die durch diesen Gesetzesbeschluss dieser Entwicklung ja selbst maßgeblich Vorschub geleistet habe.
Dublin (ap). Drei Frauen aus Irland haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine
Klage gegen das Verbot von Abtreibungen in ihrem Land eingereicht. Mit dem Gesetz verletze die irische Regierung
die Menschenrechte schwangerer Frauen, indem sie ihnen die notwendige medizinische Versorgung in der Heimat verweigere und sie zwinge, zu Abtreibungen ins Ausland zu reisen, hieß es.
Ein Urteil wird im nächsten Jahr erwartet.
DRINGENDES GEBETANSLIEGEN - Lebensrecht oder Abtreibung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
IRLAND (ru, 2. Dez. 2009) : Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, wird nächste
Woche entscheiden, und zwar in letzter Instanz und somit verbindlich für alle Länder Europas (und nicht nur für die Europäische Union, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein
Organ des Europarats, mit 47 Mitgliedstaaten), über ein wesentliches Problem.
Es handelt sich um den Fall von 3 irischen Frauen, die gegen den Staat Irland geklagt haben, indem sie sagen, sie
seien aufgrund der strengen irischen Rechtsvorschriften gegen die Abtreibung gezwungen gewesen, von Irland nach England zu reisen, um ihre Babys abzutreiben.
In der Tat ist die Abtreibung in Irland verboten, außer im Fall von Gefahr für das Leben der Mutter.
Die 3 Frauen argumentieren, dass dieses Verbot ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinträchtige, und stützen
ihre Argumentation (offensichtlich auf Weisung des Family Plannings) auf 4 Artikel der Europäischen Konvention über die Menschenrechte.
Sie wollen durch dieses Urteil die Abtreibung zu einem universellen Menschenrecht - oder vielmehr
Frauenrecht, wodurch dessen Anwendungsbereich auf die Hälfte der Menschheit reduziert wird, was für ein Menschenrecht recht seltsam ist – erklären lassen.
Dieser neue Tatbestand würde alle Rechtsvorschriften, die diesem Prinzip widersprechen, insbesondere in Irland,
aber auch in Polen, Malta und … dem Vatikan, welcher auch ein europäischer Staat ist, ungültig machen.
Ein solches perverses Urteil würde endgültig dem Baby jegliche Inanspruchnahme der Menschenrechte absprechen und somit mehre Staaten zur Überarbeitung ihrer Rechtsvorschriften zwingen.
und hat eine dementsprechende Stellungnahme in Wien deponiert. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V)
sieht in der Gesetzesvorlage eine zu starke Annäherung an die Ehe. Die vorgesehene Fassung sei “nicht akzeptabel”, erklärte Sausgruber im Interview mit den “Vorarlberger Nachrichten” (Freitag-Ausgabe).
Die Gesetzesvorlage vermittle “den Eindruck, dass es sich bei der Lebenspartnerschaft um eine Ehe handelt”,
kritisierte der Landeshauptmann. Das lehne die Landesregierung ab. Sausgruber sieht außerdem die Bezirksverwaltungsbehörden mit dem Vollzug der eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle überfordert. Mit
dem aktuellen Personalstand sei das derzeit “nicht zu bewältigen”, sagte Vorarlbergs ÖVP-Chef. Feierliche Zeremonien werde es in den Bezirkshauptmannschaften “sicher nicht” geben.
Trotz der ablehnenden Haltung des Landes werden kommende Woche im Nationalrat ÖVP-Klubobmann Karlheinz
Kopf und die Vorarlberger Abgeordnete Anna Franz (V) dem Gesetz zustimmen. “Das muss sie selber vertreten”,
sagte Sausgruber in Richtung Franz. Die Abgeordnete ihrerseits hält die Befürchtungen der Landesregierung für “nicht nachvollziehbar”.
3.12.2009: FPÖ-Winter: Ehemals christliche ÖVP stellt sich bei "Homo-Ehe" gegen die Kirche
Utl.: Kritik an fehlender Regelung der Zeremonie - Graf kündigt namentliche Abstimmung an
Wien (OTS) - "Die ÖVP gibt nach dem sozialen nun auch ihren christlichen Anspruch vollkommen auf",
kommentiert FPÖ-NAbg. Susanne Winter das Verhalten der ÖVP zur "Homo-Ehe" im heutigen Justizausschuss. Entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Bischofskonferenz weigert sich die ÖVP, bei der
Abstimmung über das Gesetz im Nationalrat den Klubzwang aufzuheben und ihre Mandatare frei entscheiden zu lassen. Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf kündigt daher an, eine
namentliche Abstimmung zu verlangen: "Das wird die christliche Nagelprobe für die ÖVP-Abgeordneten."
Für die FPÖ sei das Gesetz völlig untragbar, weil die "Homo-Ehe" durch die Hintertür eingeführt werde und dieser
Umstand durch den Begriff "eingetragene Partnerschaft" nur verschleiert werde, erklärt Winter: "Den Behörden
wird keinerlei Regelung der Zeremonie vorgegeben, sondern der Entscheidung dem Amtsleiter überlassen. Im noch tiefroten Wien etwa ist davon auszugehen, dass sich eine Schwulen-Hochzeit in nichts von einer normalen
Eheschließung unterscheiden wird." Den Beamten müsse es auch möglich sein, die Leitung dieser Zeremonien aus Glaubens- und Gewissensgründen abzulehnen, ohne dass sie deswegen mit dienstrechtlichen Konsequenzen
rechnen müssen, verlangt Winter.
Schockiert ist die FPÖ-Abgeordnete auch über die Diskussionen im heutigen Justizausschuss, die sich
kaum mehr mit der "Homo-Ehe", sondern mit dem offenbar bereits geplanten nächsten Schritt beschäftigten, nämlich mit der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare: "Die
gesellschaftspolitischen Phantasien der Linken stehen kurz vor der Realisierung, weil auch die ÖVP jede Tradition des christlichen Abendlandes über Bord zu werfen bereit ist. Für Christen ist diese
Partei nicht mehr wählbar."
3.12.2009: Justizausschuss: grünes Licht für eingetragene Partnerschaft Bandion-Ortner gegen "Ehe light"
Wien (PK) - Homosexuelle und lesbische Paare werden schon bald ihre Partnerschaft vor der Behörde eintragen
lassen können. Eine entsprechende Vorlage wurde heute im Justizausschuss plenumsreif gemacht und passierte
den Ausschuss mit Mehrheit. Bei der getrennten Abstimmung stimmten die Koalitionsfraktionen für den Entwurf, bei
den von der getrennten Abstimmung nicht umfassten Teil auch die Grünen. Zusammen mit der Regierungsvorlage
debattierte der Ausschuss zwei Anträge der Grünen (18/A und 19/A), die ebenfalls ein ähnliches Ziel verfolgten,
aber zum Teil weiter gehende Vorstellungen - z.B. die Möglichkeit der Eheschließung - und zum Teil weniger weit
reichende Verpflichtungen enthielten. Die beiden Anträge fanden nur die Zustimmung der Grünen und sind damit abgelehnt.
In der Debatte unter dem Vorsitz von Ausschuss-Obmann Heribert Donnerbauer brachte zunächst Abgeordnete Ridi
Maria Steibl (V) einen Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, der Anpassungen im Detail enthält. Außerdem brachte sie zwei Anträge gem. § 27 GOG ein, die sich auf Anpassungen im Zusammenhang mit der
Kammer der Ziviltechniker und im Zusammenhang mit öffentlichen Funktionären beziehen.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) qualifizierte die Vorlage als "halben Schritt", aber immerhin in die richtige
Richtung. Steinhauser bedauerte, dass es für den Entwurf keine Begutachtung gegeben habe. Gegenüber dem
Eherecht blieben Diskriminierungen erhalten, kritisierte Steinhauser. Außerdem sollte die eigetragene Partnerschaft
beim für Standesfragen zuständigen Amt, also dem Standesamt, eingetragen werden. Nicht einverstanden seien die Grünen darüber hinaus mit den Bestimmungen bezüglich einer Adoption und mit dem Verbot einer medizinisch
gestützten Fortpflanzung.
Zu weit geht der Entwurf hingegen der FPÖ, wie Abgeordneter Walter Rosenkranz deutlich machte: Der Entwurf
stelle eine abzulehnende Annäherung an die Ehe dar. Die Privilegierung der Ehe beruhe auf dem Generationenvertrag, mit dem Entwurf werde aber die eingetragene Partnerschaft privilegiert.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sieht in dem Gesetz einen Kompromiss, mit dem u.a. Beistands- und
Unterhaltspflichten geregelt würden; dies sei auch volkswirtschaftlich wünschenswert und entspreche obendrein
nur europäische Standards. Im Hinblick auf die breite Palette mitbetroffener Materien könnten bis zur Behandlung im Plenum allenfalls noch Änderungen nötig sein.
Abgeordnete Karin Hakl (V) ging auf das Thema Adoption ein und meinte, dass es diesbezüglich auch andere
Grenzen - etwa eine Altersgrenze der Eltern - gebe, und diese seien im Wohl des Kindes begründet. Nicht alle
Standesbeamten müssten sich in diese komplexe Materie einarbeiten, daher sei es sinnvoll, die Partnerschaft nicht am Standesamt eintragen zu lassen, sagte Hakl in Richtung des Abgeordneten Steinhauser.
Die eingetragene Partnerschaft entspreche de facto einer Eheschließung, stellte BZÖ-Abgeordneter Ewald Stadler
fest, auch eine Zeremonie sei "nicht verboten". Damit werde "eine Jahrtausende alte Zivilisationsentwicklung
negiert", sagte Stadler speziell an die Adresse der ÖVP und kritisierte, dass das Abstimmungsverhalten - trotz
entsprechender Mahnung der Bischofskonferenz - nicht der freien Gewissensentscheidung überlassen, sondern dem Klubzwang unterworfen sei. Er selbst könne aus Glaubens- wie aus Gewissensgründen der Vorlage nicht
zustimmen. Stadler sprach darüber hinaus von verstärktem Partnerwechsel und befürchtete negative Folgen im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts.
Seitens der Grünen wurde im Zusammenhang mit der Frage der Adoption auf die Differenzierung zwischen
biologischer und sozialer Elternschaft hingewiesen (Abgeordnete Daniela Musiol) und an die Trennung von Kirche
und Staat erinnert (Abgeordneter Albert Steinhauser). Abgeordnete Musiol brachte eine Ausschussfeststellung bezüglich Beseitigung von Diskriminierung ein.
Die Rechtsordnung bestehe aus "Diskriminierungen" im Sinn von Unterscheidungen, stellte Abgeordneter Johannes
Hübner (F) fest; die Frage sei allein, ob sie schlich gerechtfertigt seien. Die Privilegierung der Ehe sei im
Generationenvertrag begründet, und diese Begründung könne im Fall homosexueller Partnerschaften nicht geltend
gemacht werden. Hübners Fraktionskollege Walter Rosenkranz brachte eine Ausschussfeststellung ein und stellte die Notwendigkeit der zur Debatte stehenden Regelung grundsätzlich in Abrede.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) räumte bezüglich homosexueller Partnerschaften einen Regelungsbedarf ein,
übte aber Kritik an der Lösung dieser Aufgabe durch eine Annäherung an die Ehe. Scheibner hätte eine neue Regelung für Lebensgemeinschaften insgesamt vorgezogen, einschließlich einer Modernisierung des Eherechts.
Den Streit um den Ort der Unterschriftleistung qualifizierte Scheibner als "lächerlich". Scheibners Fraktionskollege
Ewald Stadler forderte Respekt vor allen religiösen Überzeugungen ein und verteidigte das Recht der Bischofskonferenz, sich zu gesellschaftspolitischen Fragen zu äußern.
Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) hingegen bedauerte, dass die Unterschrift nicht am Standesamt zu leisten sein wird.
Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner lobte die Vorlage als "ausgewogene Lösung", die auf möglichst breite
Akzeptanz abgezielt habe. Es habe sehr wohl einen Begutachtungsentwurf gegeben, hielt sie G-Mandatar Albert Steinhauser entgegen, und zwar des Entwurfs ihrer Amtsvorgängerin Maria Berger, auf dem der zur Debatte
stehende Entwurf aufbaue. Die Ministerin erinnerte daran, in wie viele andere Materien das neue Gesetz hinein wirke - rund 80 - und sprach ihren MitarbeiterInnen im Ressort Dank aus.
Dass die eingetragene Partnerschaft nicht vor dem Standesamt eingegangen werde, habe sich als die
praktikabelste Lösung erwiesen, die auch auf die breiteste Akzeptanz gestoßen sei, sagte Bandion- Ortner weiter.
Eine Zeremonie sei nicht vorgeschrieben und bleibe den Bezirksverwaltungsbehörden überlassen. In Städten wie
Graz - eine Frage der Abgeordneten Susanne Winter (F) - sei es möglich, dass die Eintragung von einer Person vorgenommen werde, die auch als Standesbeamter fungiere, dann aber in anderer Funktion.
Zum Thema künstliche Befruchtung und Adoption stellte die Justizministerin fest, dass die Lösung auch auf
Akzeptanz stoßen müsse; Unterscheidungen seien nicht als Diskriminierungen zu werten. Es gebe für die
Einführung des Instituts der eingetragenen Partnerschaft keine "internationale Verpflichtung", räumte Bandion-
Ortner auf einen Einwand der Abgeordneten Walter Rosenkranz (F) und Ewald Stadler (B) ein. Es gebe aber viele
internationale Beispiele; Österreich habe sich an den Regelungen in Deutschland und in der Schweiz orientiert. Es
sei jedenfalls "Zeit für eine gesetzliche Absicherung" gewesen, betonte die Ministerin. Die "Aufregung" um eine Zeremonie sei ihr unverständlich.
An die Adresse des Abgeordneten Herbert Scheibner (B) richtete die Ministerin die Frage, welche Vorteile eine
"Ehe light" für alle mit sich bringe. Eine Ehe bringe nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und man solle
"heiraten oder nicht". Sie bekannte sich aber auch zur Modernisierung des Eherechts und des Familienrechts.
Gegenüber Abgeordnetem Ewald Stadler (B) unterstrich Bandion-Ortner, dass die eingetragene Partnerschaft keine Ehe sei.
Eine Detailfrage wurde schließlich von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) zur Sprache gebracht: Wenn bei der
Obsorge der leibliche Elternteil Vorrang habe, was bedeute das dann im Falle einer eingetragenen Partnerschaft,
die ein Elternteil eingehe? Auf diesem Weg entstünde doch, was man ausschließen wolle, de facto eine "Familie".
Wenn das Wohl des Kindes tatsächlich maßgeblich sein solle, müsste in diesem Fall die Obsorge entzogen werden,
folgerte Stadler. - Die Ministerin bestätigte, dass die leibliche Elternschaft bezüglich der Obsorge maßgeblich sei.
Die Vorlage fand bei der getrennt durchgeführten Abstimmung die Mehrheit der Koalitionsfraktionen, in den von der
getrennten Abstimmung nicht umfassten Teilen eine S-V-G-Mehrheit, und zwar in der Fassung des zu Beginn der
Sitzung eingebrachten Abänderungsantrags. Ein von den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag blieb ebenso in der Minderheit wie eine von den Freiheitlichen eingebrachte Ausschussfeststellung. Die von den Grünen
eingebrachte Ausschussfeststellung fand ebenso wie die beiden §-27- Anträge (Ziviltechniker, öffentlich Bedienstete
) eine Mehrheit. Die beiden G-Anträge (die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung) blieben in der Minderheit der Grünen und sind damit abgelehnt. (Schluss eingetragene Partnerschaft/Forts. Ausschuss)
3.12.2009: Jarolim: Eingetragene Partnerschaft - wichtiger Gleichstellungsschritt wird heute im Justizausschuss beschlossen
Wien (OTS/SK) - Mit dem Beschluss des Eingetragenen Partnerschaftsgesetz (EPG) werde "ein wichtiger Schritt
in die richtige Richtung getan, dem weitere folgen müssen", stellte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag fest. Das EPG werde im heutigen Justizausschuss beschlossen. "Mit dem Gesetz werden viele
Diskriminierungen für lesbisch-schwule Beziehungen beendet und zu 90 Prozent wird für diese Paare Realität, was für Ehepaare schon lange selbstverständlich ist", so Jarolim.
Bitter sei, dass bei der Eingetragenen Partnerschaft eine Zeremonie am Standesamt nicht vorgesehen ist und der
Familienbegriff nicht angewendet wird. "Hier konnte die ÖVP leider nicht über ihren Schatten springen", so Jarolim.
"Mit dem Gesetz rückt Österreich in der EU vom absoluten Schlusslicht ins Mittelfeld. Damit werden wir uns aber
nicht zufrieden geben. Die SPÖ wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass weitere Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare umgesetzt werden", so Jarolim. (Schluss) up/mp
Utl.: Für ÖVP-Justizsprecher ist sie guter Kompromiss - heute Thema im Justizausschuss
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit der heute im Justizausschuss zur Behandlung vorliegenden "eingetragenen
Partnerschaft" haben wir einen guten Kompromiss in einer jahrelangen Debatte gefunden. Die eingetragene Partnerschaft soll den Menschen, die eine solche Partnerschaft eingehen und füreinander Verantwortung
übernehmen, eine adäquate Rechtsstellung verschaffen. Letztendlich konnte in vielen Bereichen eine Gleichstellung erreicht werden, verwies heute, Donnerstag, ÖVP-Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer auf
pensionsrechtliche Ansprüche, aber auch Beistands- oder Unterhaltspflichten für Paare gleichen Geschlechts.
"Wichtig war uns, dass es für Paare gleichen Geschlechts nicht nur Rechte gibt, wie es manche Gruppierungen gewünscht haben, sondern auch Pflichten", so Donnerbauer weiter.
"Wir haben eine sachgerechte Lösung gesucht und mit den Bezirksverwaltungsbehörden auch gefunden. Die Eintragung findet vor allem aus verwaltungsökonomischen Gründen, - da die Zahl von Partnerschaften sicherlich
weit geringer sein wird als jene von Eheschließungen, - nicht am Standesamt, sondern bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat statt. Sonst hätte jeder Bürgermeister ein eigenes Register führen
und jeder Standesbeamte alle auch international geltenden Regeln ständig parat haben müssen", begründete Donnerbauer.
Der Name des Partners werde nicht automatisch geändert, die Möglichkeit bestehe aber. Auch kann der bisherige
Namen voran- oder nachgestellt werden. Die Adoption eines Kindes durch die beiden eingetragenen Partner und die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil bleiben jedenfalls
ausgeschlossen.
Als Voraussetzungen für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft sieht der Entwurf die Gleichgeschlechtlichkeit sowie die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit der die eingetragene Partnerschaft
eingehenden Personen vor. Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen - etwa weil sie unter Sachwalterschaft
stehen - bedarf es der Einwilligung der Person, die mit der gesetzlichen Vertretung betraut ist. Bei Auflösung der
Partnerschaft wird es die Möglichkeit einer gerichtlichen Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse geben.
2.12.2009, OTS: CPÖ nominiert ersten Gegenkandidaten zu Heinz Fischer
Perchtoldsdorf (OTS) - Bei der Sitzung des Bundesvorstands in Wörgl hat die Christliche Partei Österreichs (CPÖ)
am vergangenen Wochenende Dr. Rudolf GEHRING aus Perchtoldsdorf, NÖ, als eigenen Kandidaten für die kommende Wahl des Bundespräsidenten nominiert.
Da lediglich der amtierende Präsident sein Antreten zur Wahl angekündigt hat, so ist eine solche "Wahl" mit nur
einem einzigen Bewerber eine Scheinwahl. Die den Bürgern aktuell präsentierte Situation entspricht dem eingefleischten Denken und der Praxis der regierenden Parteien, die sich seit Jahrzehnten die Ämter in der
Republik wie ihr persönliches Eigentum untereinander aufteilen.
Was sich rund um die künftig mögliche Ehe homosexueller Paare abspielt, lässt den Beobachter nur noch ergriffen
staunen: Da werden im Vordergrund Scheingefechte um irrelevante Lappalien abgeführt, während die wahren Sauereien im Hintergrund bleiben. Und in der ÖVP begreifen viele nicht, welch verlogenes Spiel da stattfindet.
Der Umfaller der Volkspartei geht einzig auf das Konto von Josef Pröll und seiner unmittelbaren Umgebung. Denn
auch in den Arbeitskreisen der Perspektivengruppe – auf die sich Pröll nun gerne beruft – war keineswegs die Schwulenehe, mit welchem Tatort immer, vorgeschlagen worden. Vielmehr ist diese Festlegung erst in der
nirgendwo ausdiskutierten Zusammenfassung durch Prölls eigenes Team hineingekommen. So viel einmal zur innerparteilichen Demokratie.
22.11.2009, medrum.de: Deutsch-Türken gegen homosexuelle Beziehungen und Partnerschaften
Studie untersucht Wertvorstellungen von Deutschen, Deutsch-Türken und Türken
(MEDRUM) Die Wertvorstellungen zwischen Deutschen und in Deutschland lebenden Türken gehen teilweise weit
auseinander. Dies belegt eine Studie des Unabhängigen Meinungsforschungsinstituts INFO GmbH Berlin.
In der Studie "Zur Wertewelt der Deutschen, Deutsch-Türken und Türken" wurden Vorstellungen über deutsch
-türkische Wertewelten durchgeführt und verglichen. Dazu wurden insgesamt ca. 1.000 Personen befragt, davon je ein Drittel Deutsche, Deutsch-Türken in Deutschland und Türken in der Türkei. Die am 19. November
veröffentlichten Ergebnisse belegen, dass die Wertvorstellungen von Deutschen einerseits und Deutsch-Türken
sowie Türken andererseits bei den Vorstellungen über Familie, Sexualität und Religion weit auseinander gehen.
Das Zusammenleben von Mann und Frau vor der Ehe lehnen etwa die Hälfte der Deutsch-Türken und zwei Drittel
der Türken ab. Diese Einstellung wird nur von 8% der Deutschen geteilt. Eine Vernachlässigung der Kinder sehen bei berufstätigen Müttern nur 15% der Deutschen, aber 57% der Deutsch-Türken und 67% der Türken.
Während mehr als die Hälfte der Deutschen die Zulassung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften befürwortet,
lehnen 70% der in Deutschland lebenden Türken und 84% der Türken in der Türkei die Zulassung homosexueller Partnerschaften ab. Ähnlich weit liegen die Einstellungen zu homosexuellen Beziehungen zwischen Männern
auseinander. Während 71% der Deutschen homosexuelle Beziehungen unter Männern akzeptieren, finden 65% der Türken in Deutschland und 75% der in der Türkei lebenden Türken homosexuelle Männerbeziehungen schlimm.
Ebenfalls große Unterschiede bestehen in den religiösen Wertvorstellungen. Für 89% der Türken in Deutschland
und 98% der Türken ist es wichtig, an Gott zu glauben. Hingegen ist der Glaube nur für die Hälfte der Deutschen wichtig.
Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Wertvorstellungen der in Deutschland lebenden Türken
sehr stark den in der Türkei lebenden Türken ähneln und 45% der Türken in Deutschland sich unerwünscht fühlen.
Ein etwa gleich großer Anteil (42%) der jüngeren Türken möchte in die Türkei zurückkehren. Die Studie kommt
auch zu dem Schluß, dass die jüngeren Deutsch-Türken konservativer als ihre Eltern seien. Die Berliner Umschau
zieht das Fazit: "Multi-Kulti-Gesellschaft nicht gelungen". In Deutschland leben gegenwärtig ca. 2,7 Millionen
Menschen, die einen türkischen Migrationshintergrund haben. Davon besitzen etwa 30% die deutsche Staatsbürgerschaft.
21.11.2009, medrum.de: Erklärung von Manhattan kündigt Widerstand gegen die Beugung des Gewissens durch staatlichen Zwang an
(MEDRUM) In einer "Erklärung von Manhattan" sprechen sich 125 hochrangige Vertreter christlicher Kirchen und
Glaubensgemeinschaften in den USA dafür aus, dem Ruf des christlichen Gewissens zu folgen und sich politischen Zwangsmaßnahmen zu widersetzen, die von ihnen Verstöße gegen zentrale Gebote Gottes erzwingen.
Image125 leitende Persönlichkeiten christlicher Gemeinschaften, die der Orthodoxen, Katholischen und
Evangelischen Kirche angehören, - darunter 15 katholische Bischöfe - kündigen in der Erklärung von Manhattan dem Präsidenten der USA, Barrack Obama, ihren Widerstand gegen die Befolgung von Gesetzen an.
Zu Beginn der "Manhattan Declaration - A Call of Christian Conscience" heben die Unterzeichner ihre Beweggründe hervor:
"Wir sind in großer Sorge, dass in unserer Nation heutzutage
* das Leben der Ungeborenen, der behinderten und älteren Menschen ernsthaft bedroht ist,
* die Institution der Ehe, die bereits durch Wechsel von Sexualpartnern, Untreue und Scheidung angeschlagen ist, durch ihre Umdeutung von in Mode gekommenen Ideologien gefährdet wird,
* das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit durch jene in schwerster Weise gefährdet wird, die das
Instrument des Zwangs gegen gläubige Menschen und ihre tiefste Gewissensüberzeugung einsetzen."
Die Unterzeichner wehren sich dagegen, wenn Einrichtungen ihrer Kirchen und Glaubensgemeinschaften durch
Gesetze gezwungen werden sollen, Abtreibungen vorzunehmen, embryonale Stammzellen für Zwecke der Stammzellforschung zu mißbrauchen, an der Unterstützung der Selbsttötung und Euthanasie mitzuwirken oder sich
an irgendwelchen anderen Handlungen gegen das Lebensrecht zu beteiligen.
Herausragendes Merkmal der Erklärung ist die Ankündigung entschiedenen Widerstandes. Er manifestiert sich im Nachdruck der Feststellung:
"Wir sind bereit, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist.
Aber unter keinen Umständen sind wir bereit, dem Kaiser zu geben, was Gott gehört."
("We will fully and ungrudgingly render to Caesar what is Caesar's. But under no circumstances will we render to Caesar what is God's.")
Aufgrund der Entschlossenheit, politischen Entscheidungen der Obama-Regierung entgegenzutreten und ihr
christliches Gewissen nicht beugen zu lassen, könnte die Erklärung von Manhattan eine Bedeutung von historischem Rang erlangen. Wenn die Unterzeichner ihren Widerstand in die Tat umsetzen, wird sich zeigen, ob der
Friedensnobelpreisträger Obama auch so weit gehen wird, hochrangigen Repräsentanten in den Vereinigten Staaten seinen politischen Willen aufzuzwingen und diesen mit staatlichen Zwangsmaßnahme bis hin zu
Gefängnissstrafen gegen Persönlichkeiten durchzusetzen, die nicht bereit sind, ihr Gewissen vergewaltigen zu lassen; zum Beispiel dann, wenn sich eine katholische Klinik in den USA weigert, unter ihrer Verantwortung
ungeborene Kinder abzutreiben. Im Widerstand dieser Initiative gegen Obamas gesellschaftspolitische Vorstellungen liegt ein Sprengstoff, der zu einer großen Belastung für die Regierung Obama und die Gesellschaft in
den USA werden könnte.
Die Erklärung von Manhattan wurde am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht. Aus dem Kreis der Unterzeichner waren vertreten:
* Robert George, McCormick Professor of Jurisprudence, Princeton University * Donald William Wuerl, Archbishop of Washington, Diocese of Washington, D.C.
* Harry Jackson Jr., Bishop, Hope Christian Church * Justin Rigali, Archbishop of Philadelphia, Diocese of Philadelphia
* Timothy George, Professor, Beeson Divinity School at Samford University * Chuck Colson, Founder, The Chuck Colson Center for Christian Worldview
* Ron Sider, Professor, Palmer Theological Seminary and Director of the Seminary's Sider Center on Ministry & Public Policy
* George Weigel, Distinguished Senior Fellow, Ethics and Public Policy Center and Founding President of the James Madison Foundation * Tony Perkins, President, Family Research Council
* Jim Daly, President and CEO, Focus on the Family * Fr. Chad Hatfield, Chancellor, CEO and Archpriest, St Vladimir's Orthodox Theological Seminary.
18.11.2009, kath.net: Ich bin immer glücklicher geworden
Der Gründer eines bekannten Homosexuellen-Magazins in den USA und Vorkämpfer der "gay-rights" fand zu Gott und änderte vor vier Jahren sein Leben.
Washington (kath.net/LifeSiteNews.com) Vor zwei Jahren hatte der Gründer eines Homosexuellen-Magazins in den USA (“Young Gay America“) und politischer Vorkämpfer für Homosexuellen-Rechte, Michael Glatze, öffentlich
erklärt, sich – nach einem Jahrzehnt homosexuellen Lebens – von dieser Lebensform zu distanzieren, weil er Christ
geworden sei. Nach schweren Angriffen von Seiten vieler Aktivisten zog er sich zurück, um sein Leben mehr zu
reflektieren, und bestätigt nun - nach zwei Jahren Rückzug aus der Öffentlichkeit - seinen damaligen Schritt: Er sei nun „überaus glücklich und fähig zu einem sehr guten, normalen und gesunden Leben“.
Seit dem Alter von 20 empfand er sich selbst als homosexuell. Nach einem Jahrzehnt kamen ihm schließlich
Zweifel; 2005 beendete er dieses Leben radikal und nannte es “falsch und unmoralisch”. 2007 ging er damit
erstmals an die Öffentlichkeit und schrieb: „Homosexualität ist Tod, und ich wähle das Leben.“ Daraufhin sei er auf
so heftige und bösartige Weise attackiert worden, dass er sich entschloss, „in sich zu gehen“ und nicht mehr zu
publizieren. „Sie schrecken vor nichts zurück, um mich zum Zweifeln zu bringen an dem, was ich in meinem Leben erfahren habe“, schreibt er heute.
Seither habe er sich “auf Gott verlassen, auf Gott allein. Ich habe mit Freude ein ‚normales’ Leben geführt. Ich
gehe in die Kirche. Ich habe mich mit Mädchen getroffen. Und ich verstehe immer tiefer die Verzweigungen der
homosexuellen Sünde.“ Er erzählt von zahllosen Menschen, die ihm zustimmende E-Mails geschrieben haben, dass sie sich ebenso von der Homosexualität abgewandt hatten und nun ein glückliches Familienleben führten.
Viele sprechen auch deshalb wenig darüber, weil es so normal sei, so wie man sich eben nicht gedrängt fühle, laut
hinauszuposaunen, dass Menschen Luft atmen. „Heterosexualität ist normale menschliche Sexualität, während
Homosexualität eine Abirrung ist. Das sind offensichtliche Dinge. Erschütternd ist, wie erfolgreich Aktivisten darin waren, die Realität zu verschleiern.“
„Während die zornigen Medien weiterhin den Mythos verbreiten, dass Homosexualität nicht geheilt werden kann,
möchte ich weiterhin die Botschaft der Wahrheit senden, in Gegensatz zu dieser Lüge, unterstützt durch das Faktum, dass ich seit 2007 und den Jahren davor weiterhin einfach immer glücklicher, zuversichtlicher
und viel, viel gesünder geworden bin.“
Für die gestern beschlossene eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle wird es zumindest in Wien doch auch
die Möglichkeit einer feierlichen Zeremonie geben. Laut Gesetz ist zwar keine Feier auf dem Standesamt möglich, andere Feiern jedoch schon.
17.11.2009, orf.at: Die Homo-hochzeit, die nicht so heißen darf
Möglicherweise kommen Homosexuelle einer amtlichen "Hochzeitsfeier" doch noch so nahe, dass man
Unterschiede zur "echten" Eheschließung kaum bemerken wird. Zwar scheiterte der Wunsch nach einer standesamtlichen Zeremonie am Widerstand der ÖVP, aber die Kompetenz des Bundes endet in den Ämtern.
Anders gesagt: Wie feierlich die Eintragung der Partnerschaft erfolgen wird, ist Sache der Bezirkshauptleute und
Bürgermeister. Sogar das Gesetz selbst enthält dazu "Winke mit dem Zaunpfahl". Die Stadt Wien scharrt schon in den Startlöchern.
Wien (red.). Am Beschluss der Regierung zur Einführung eingetragener Partnerschaften für Homosexuelle scheiden
sich die Geister bei den Oppositionsparteien. Wie zwischen den Koalitionsparteien gibt es auch zwischen FPÖ und
Grünen unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Eintragung am Standesamt erfolgen sollte oder – wie nun von der Regierung vereinbart – nicht.
Für die Freiheitlichen ist die Frage des Standesamtes „unerheblich“, denn jede Form einer staatlichen
Zeremonie würde die gleichgeschlechtliche Partnerschaft einer Ehe ähnlich machen. Die FPÖ ist zwar für eine „bessere“ Behandlung homosexueller Paare, lehnt aber eine Gleichstellung mit der Ehe ab.
Für Grünen-Chefin Eva Glawischnig ist hingegen die Entscheidung der Regierung, homosexuellen Paaren eine
Trauung am Standesamt zu verweigern, „vollkommen unverständlich und absurd“. Sie kritisierte auch das Verbot
für Homosexuelle, Stiefkinder zu adoptieren. Im Extremfall könne dies beim Tod eines Partners dazu führen, dass dessen Kind zu einer fremden Person kommen würde, anstatt bei dem Menschen zu bleiben, der ihm aus der
Familie vertraut sei. Die Grünen müssten erst noch entscheiden, ob sie dem Gesetz zustimmen werden, meinte die grüne Vizeklubchefin Ulrike Lunacek.
BZÖ-Chef Josef Bucher ist parteiintern um Beruhigung bemüht: Er wolle niemanden im Klub vorschreiben, wie er abzustimmen habe.
Die Kärntner Partei hatte angekündigt, man werde geschlossen gegen das Gesetz stimmen. „Ich bin beruhigt, wenn das das einzige Thema ist, das meine Kärntner Freunde beschäftigt“, meinte Bucher.
Alle Gesetze, die SPÖ und ÖVP heuer noch auf Schiene bringen wollen, müssen heute im Ministerrat abgesegnet
werden. Dementsprechend groß ist das Programm für die Regierungssitzung. Um manche Punkte wurde bis zuletzt
gefeilscht, allen voran um die "Homo-Ehe". Strittig war vor allem der Ort der Eintragung. Die ÖVP plädierte für
Bezirksverwaltungsbehörde (Land) oder Magistrat (Stadt). Die SPÖ trat für das Standesamt ein, schlug zuletzt
Alternativen vor, die der Koalitionspartner ablehnte. Schlussendlich setzte sich die ÖVP durch. Während sich
Innenministerin Maria Fekter und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, beide von der ÖVP, zufrieden zeigten, sprach SP-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von einem unvollendeten Werk.
Justizministerin Bandion-Ortner, die in Sachen "Homo-Ehe" legistisch federführend war, sagte gestern zum
KURIER: "Wir haben stets darauf hingewiesen, dass es eine praktikable Lösung sein muss, die möglichst breite
Akzeptanz in der Bevölkerung findet." Das sei bei den Bezirksverwaltungsbehörden der Fall. Bandion-Ortner stellte
außerdem klar, dass es sich bei der eingetragenen Partnerschaft nicht um eine "Ehe-Light" handle, heterosexuelle Paare sind also von der neuen Regelung ausgeschlossen.
Weniger zufrieden als die ÖVP-Ministerinnen zeigte sich Heinisch-Hosek, die stets für das Standesamt eingetreten
war. Den Kompromiss sehe sie einerseits mit einem lachenden Auge, da man sich bei der Gleichstellung Homosexueller nun endlich im europäischen Mittelfeld befinde. Mit einem weinenden Auge allerdings sehe sie die
Tatsache, dass eine Eintragung am Standesamt nicht möglich war.
Klar ist jedenfalls, dass das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) und die rund 400 Materiengesetze (nötige Gesetzesnovellen in verschiedenen Bereichen) eine Reihe von Änderungen
für Homo-Paare bedeutet:
Erbrecht: Wenn ein Partner stirbt, soll der zweite künftig Anspruch auf einen Pflichterbteil haben.
Rente: Analog zur Witwen-und Witwerpension soll es eine Hinterbliebenenpension für Homosexuelle geben.
Pflegefreistellung: Wenn einer krank wird, soll der zweite Partner in Pflegeurlaub gehen können (höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit).
Entschlagungsrecht: Steht einer der beiden Partner vor Gericht, soll der zweite nicht als Zeuge gegen ihn aussagen müssen.
Fremdenrecht: Wenn ein Österreicher und ein Nicht-EU-Bürger eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollen, soll damit automatisch ein Aufenthaltsrecht verbunden sein.
Steuerrecht: Hat ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen, kann der zweite den Alleinverdienerabsetzbetrag (364 Euro pro Jahr) geltend machen.
Fix ist, dass Homo-Paare auch künftig keine Kinder adoptieren dürfen. Ebenfalls untersagt bleibt künstliche
Befruchtung. Mit der eingetragenen Partnerschaft sollen auch Pflichten verbunden sein. So könnte etwa im Falle der Trennung Unterhaltspflicht bestehen. Apropos Trennung: Wollen sich eingetragene Homo-Paare offiziell
trennen, müssen sie dies vor Gericht tun.Al
13.11.2009, Österreichischer Familienbund: Unklarheiten bei Begleitgesetzen für eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen
St.Pölten (OTS) - Es gibt viele Unklarheiten beim Gesetzesentwurf für eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen, es droht ein Gesetz beschlossen zu werden, dessen Auswirkungen niemand kennt, da die
Begleitgesetze als "Geheimakte" gehandelt werden, kritisierte heute die Präsidentin des Österreichischen Familienbundes, LAbg. Andrea Gottweis die Vorgangsweise.
Wieso kennt zum Beispiel die Schwulenvereinigung HOSI die Geheimpapiere und der Familienbund wurde nicht in
Kenntnis gesetzt? Wieso spricht eine Schwulenorganisation von einem untragbaren Gesetzesentwurf, der die Diskriminierung der Homosexuellen prolongiert und HOSI ist mit dem Gesetz sehr zufrieden? Warum muss das
Gesetz nächste Woche in einem Eiltempo durch den Ministerrat gebracht werden?
Der Familienbund appelliert in so einer sensiblen Frage jetzt nicht die Nerven zu verlieren und ein Gesetz auf
Schiene zu bringen, dessen Auswirkungen nicht absehbar sind und bei dem viele Fragen noch offen sind, nur damit
die Koalition einen Arbeitsauftrag abhacken kann. Dazu ist das Thema viel zu umstritten und heikel, betonte Gottweis.
Der von der Regierung vorgelegte Entwurf für eine eingetragene Partnerschaft Homosexueller ist für Österreichs Bischöfe „weder angebracht noch notwendig“. Das sagte der Wiener Erzbischof, Kardinal
Christoph Schönborn, nach der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz am Freitag.
Und er richtete auch einen Appell an die Nationalratsabgeordneten, die den Entwurf noch zu beschließen haben: Sie sollten sich bei ihrer Entscheidung „nicht dem Klubzwang unterwerfen,
sondern rein nach ihrem Gewissen abstimmen“, forderte Schönborn. Der Gesetzesentwurf sei zwar „weniger weitreichend“ als in anderen europäischen Ländern, er könnte aber den Weg „zur völligen
Gleichstellung mit der Ehe“ ebnen, so fürchten die Bischöfe. Laut Schönborn genügten für Partnerschaften die bestehenden Regelungen, „eventuell mit kleinen Nachjustierungen im Zivilrecht“.
Thema der Bischofskonferenz war auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach in
Italiens Klassenzimmern keine Kreuze mehr hängen dürfen. Zwar sei Österreich nicht betroffen, dennoch bestehe „Anlass zu berechtigter Sorge“.
„Totalitäre Systeme“
Die Bischöfe fürchten, dass das „Recht auf kollektive Religionsausübung ausgehöhlt“ werden könnte und fühlen sich
an „totalitäre politische Systeme“ erinnert, wie es in der Abschlusserklärung der Bischofskonferenz heißt. Religion müsse auch in Zukunft entsprechenden Platz im öffentlichen Raum haben, sagte Schönborn.
Ebenfalls beschäftigt haben sich die Bischöfe mit dem Thema Abtreibung. Sie fordern von der Politik Maßnahmen zur Senkung der Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen. Für eine Abschaffung der Fristenlösung wollte sich
Schönborn nicht direkt aussprechen. Allerdings sagte er: „Eine rechtliche Regelung, die Abtreibung erlaubt, wird nie die Zustimmung der Kirche finden.“
Lob sprach er FamilienStaatssekretärin Christine Marek (VP) für ihre Pläne, eine Studie zu Anzahl und Ursachen für Abtreibungen in Österreich zu beauftragen, aus. (jabü)
Wien (OTS) - "Wir sind zuversichtlich, dass ein gutes Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft kommt", erklärt
Jona Solomon, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Wir stehen mit Ministerien in Kontakt, die momentan die Entwürfe für jene Begleit- bzw. Materiengesetze finalisieren, die ja den in der Vorwoche
vorgestellten Entwurf des Justizministeriums für ein EP-Gesetz zu einem Gesamtpaket ergänzen sollen."
"Gestern führten wir noch ein weiteres Gespräch im Sozialministerium, nachdem wir bereits eingeladen waren, im Rahmen einer informellen Begutachtung, die vorigen Freitag endete, auch eine
Stellungnahme zum Entwurf über die arbeits- und sozialrechtlichen Anpassungen abzugeben. Die einzelnen Ministerien haben wirklich gründlich und sorgfältig gearbeitet. Aufgrund dieser uns
vorliegenden - allerdings in der jetzigen Phase noch vertraulichen - Informationen können wir daher unsere Einschätzung bekräftigen, dass es durch Anpassungen in hunderten Gesetzesbestimmungen
zu einer umfassenden Gleichstellung mit der Ehe kommen wird, sofern dieses Paket in dieser Form dann im Ministerrat und danach im Parlament beschlossen wird, woran zu zweifeln wir derzeit keinerlei Grund haben."
Vertrauen in die HOSI Wien
"Die HOSI Wien feiert dieser Tage ihren 30. Geburtstag, wir haben 30 Jahre Erfahrung mit politischem Lobbying.
Wir haben in diesen drei Jahrzehnten bewiesen, dass sich Österreichs Lesben und Schwule auf uns verlassen
können", erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. "Wir verraten ihre Interessen nicht. Sie können uns vertrauen:
Das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft ist auf gutem Weg, das Paket ist jedoch noch nicht ganz fertig
geschnürt, was aber weniger an Streitpunkten, als vielmehr an der umfangreichen Gesetzesmaterie liegt, müssen doch hunderte Bestimmungen angepasst werden. Aber schon kommenden Dienstag soll das Gesamtpaket dem
Ministerrat vorgelegt werden. Die paar Tage bis dahin sollte man die Ministerien noch in Ruhe arbeiten lassen."
Kein Grund für Demonstration
"Wer die Geschichte der HOSI Wien kennt, weiß auch, dass wir die letzten sind, die für eine gute - bzw. gegen
eine schlechte - Sache nicht sofort demonstrieren würden. Wir waren in all den 30 Jahren bei vielen Gelegenheiten
an vorderster Demo-Front mit dabei", betont HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. "Doch in diesem Fall sehen
wir keinerlei Grund, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Straße zu gehen und gegen dieses geplante umfassende Gesetz zu demonstrieren, das uns wohl zu 95-98 Prozent Gleichstellung mit der Ehe bringen wird
- und da nicht zuletzt in Bereichen, in denen sich etwa binationale Paare derzeit mit den größten und brennendsten Problemen
konfrontiert sehen. So sehr wir uns über das ehrliche Engagement vieler Lesben und Schwuler freuen, das sich in
den letzten Tagen so überraschend manifestiert hat, so sehr fürchten wir, dass es von einigen instrumentalisiert und missbraucht wird, die aus fadenscheinigen Gründen und egoistischen Parteiinteressen gegen dieses
umfassende Gesetzespaket polemisieren und agitieren."
"Es ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar, warum man ausgerechnet jetzt, da ein umfassendes Projekt
verwirklicht wird, das noch nie dagewesene und auch international herzeigbare Gleichstellung bringen wird, auf die
Straße gehen will, um dieses Vorhaben zu verhindern", zeigt sich Högl über die Aufregung und Diskussion in der
Community in den vergangenen Tagen mehr als verwundert. "Vielmehr haben wir allen Grund, uns zu freuen,
wenn dieses Gesetzesvorhaben in der sich abzeichnenden Form verwirklicht wird. Wir appellieren daher an die
Grünen, auf ihrer morgigen Kundgebung, wenn sie sie schon nicht absagen, den Fokus nicht auf die Verhinderung
dieses - auch unserer Ansicht nach nicht perfekten, aber nichtsdestotrotz akzeptablen - Gesetzes zu legen, sondern
vielmehr darauf, dass es in dem Umfang, wie er sich herauskristallisiert, vom Parlament beschlossen wird. Die HOSI Wien wird jedenfalls aus den genannten Gründen die Demo nicht unterstützen."
Wermutstropfen
"Sicherlich stellt der fehlende Zugang zu Adoption und Fortpflanzungsmedizin einen großen Wermutstropfen dar"
, erklärt Solomon, die selbst als Mutter einer Tochter in einer Partnerschaft mit ihrer Lebensgefährtin lebt. "Aber
beides hat die ÖVP ja leider von vornherein als absolut nicht verhandelbar ausgeschlossen. Hier wird die HOSI Wien jedoch nicht aufgeben und weiterkämpfen. Wie die ausländischen Beispiele zeigen, wurde nirgends die
völlige Gleichstellung bereits im ersten Schritt erreicht. Selbst in Spanien bestanden vor der Öffnung der Ehe bereits regionale EP-Gesetze. Was sich nunmehr als Lösung abzeichnet, ist realistischerweise das derzeit
durchsetzbare Maximum - und wie gesagt: Es wird im ersten Schritt zwar nicht vollständige, aber umfassende Gleichstellung mit sich bringen."
9.11.2009 (OTS) Wurm: “Motivforschung” bei Schwangeschaftsabbrüchen würde Frauen zusätzlich belasten
Wien (OTS/SK) - "Wenn man sich die jüngsten Studien ansieht, wie erschreckend ahnungslos Österreichs Jugendliche beim Thema Sexualität und Verhütung sind, dann sehen wir auch, wo es hapert: Bei der
Sexualerziehung an Schulen, einer Ausbildung der LehrerInnen in Sexualerziehung und Aufklärung über die richtige
Verwendung von Verhütungsmitteln. Die Sexualerziehung muss endlich enttabuisiert und realitätsnäher vermittelt
werden. Ungewollte Schwangerschaften müssen verhindert werden, hier gilt es anzusetzen", erklärte SPÖ
-Frauensprecherin Gisela Wurm. "Mit gutem Grund gibt es keine Statistik und Motivforschung zu Abbrüchen, denn
damit würden Frauen, die sich ohnehin in einer Notsituation befinden, zusätzlich belastet", so Wurm zur ÖVP-Forderung nach einer Statistik von Schwangerschaftsabbrüchen.
In der aktuellen Profil-Titelgeschichte erzählt eine Wiener Gymnasiastin, dass das Thema Abtreibung in ihrer
Schule nie durchgenommen wurde, oder eine 15-jährige beklagt, dass sie zwar wisse, "was ein Penis-Piercing ist,
aber nicht wie das mit dem Eisprung funktioniert". "Diese Schilderungen dokumentieren das Dilemma in Österreich:
Die Jugendlichen haben durch das Internet Zugang zu allem, aber sie werden emotional mit ihrer Sexualität
alleine gelassen", so Wurm. Es gebe einige gute Ansätze, wie die "First Love-Ambulanzen", aber dies müsste noch
viel mehr ausgebaut und propagiert werden. Auch sollte diskutiert werden, Verhütungsmittel auf Krankenschein für junge Menschen abzugeben oder an Schulen Kondomautomaten aufzustellen. Da gebe es aber sofort den
Widerstand bestimmter Kreise. Wobei die Unwissenheit ja nicht nur Jugendliche betrifft, auch viele Erwachsene seien beim Thema Sex oft verunsichert, so Wurm.
Für die SPÖ ist das Wichtigste: "Wenn es zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, aus welchen Gründen auch immer, so müssen die Frauen Entscheidungsfreiheit haben und Unterstützung erhalten, egal welche
Entscheidung sie treffen", stellte die SPÖ-Frauensprecherin fest. (Schluss) bg/mp
9.11.2009 (OTS) Rasinger: Rasinger: Rasche Umsetzung einer Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen gefordert
Utl.: Gründe und Motive für einen Schwangerschaftsabbruch erfassen, um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu schaffen
Wien, 09. November 2009 (ÖVP-PK) Europaweit gibt es nur noch drei Länder, die keine bundesweite Statistik
über Schwangerschaftsabbrüche führen. Österreich ist eines davon. ÖVP- Gesundheitssprecher Dr. Erwin Rasinger
unterstützt daher die Forderung von Staatssekretärin Christine Marek nach einer anonymen bundesweiten Statistik
zu Schwangerschaftsabbrüchen. "Aufgrund der vorsichtigen Expertenschätzungen, wonach in Österreich jährlich
rund 30.000 bis 40.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden", betont Rasinger und fordert daher: "Gesundheitsminister Stöger muss sich dieser Thematik daher dringend annehmen, um die gesetzlichen
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen."
Bei der Statistik gehe es Rasinger aber nicht nur darum, Klarheit in die Dunkelziffern der Schwangerschaftsabbrüche zu bringen, sondern vor allem die Gründe und Motive für die
Schwangerschaftsabbrüche zu evaluieren. "Die Erfassung der Motive der Frauen ist besonders wichtig, denn damit
bietet sich die Möglichkeit, dort den Hebel anzusetzen, wo ein erhöhter Bedarf an Unterstützung für werdende Mütter besteht, und das 'Ja' zum Leben zu forcieren", so der ÖVP-Gesundheitssprecher abschließend.
9.11.2009 (OTS) Ridi Steibl: Schwangerenberatung weiter stärken, Ja zur Statistik von Schwangerschaftsabbrüchen
Utl: Motiverhebung wichtiger Bestandteil bei Forderung nach Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen, um Rahmenbedingungen und Unterstützung zu verbessern
Wien, am 9. November 2009 (ÖVP-PK) „In Österreich sind wir bei den Beratungsangeboten für schwangere
Frauen in den Bereichen Frauen- und Familienberatungsstellen gut aufgestellt. Die bestmögliche Hilfestellung und
Beratung muss rasch und in unmittelbarer Nähe geboten sein“, so ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl anlässlich der
heutigen Präsentation des Informationsfolders „Schwanger“ im Rahmen einer Pressekonferenz mit Staatssekretärin Christine Marek.
Der neue Folder wird beim Kauf eines Schwangerschaftstests in der Apotheke mitgegeben, in Arztpraxen
aufliegen und in den 354 Filialen von "dm drogeriemarkt" zur freien Entnahme liegen. Er beinhaltet Beratungsangebote in Österreich, die die Frauen kostenlos in Anspruch nehmen können.
„Die Wichtigkeit einer qualitätsvollen und professionellen Beratung, die einfühlsam, vielfältig und ergebnisoffen
ist, kann nicht genug hervorgehoben werden. Ängste können dadurch abgebaut, Frauen und Familien in ihrer jeweiligen Situation unterstützt und gestärkt werden“, so Steibl.
Ein klares "Ja" von ihrer Seite komme zur Forderung nach einer jährlichen Bundesstatistik zu
Schwangerschaftsabbrüchen, erklärte Steibl. Ziel solle ein Überblick über die Schwangerschaftsabbrüche in
Österreich sein. „Entscheidend wird aber auch sein, die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch in die Statistik
miteinzubeziehen, um noch gezielter an Unterstützung arbeiten zu können. Der Appell geht an Bundesminister Alois
Stöger, rasch die gesetzliche Grundlage für diese wichtige Maßnahme zu schaffen“, so Steibl abschließend in Richtung des Gesundheitsministers.
9.11.2009 (OTS) "Ein mutiger Schritt"
Bischof Klaus Küng unterstützt Forderung von Staatssekretärin Marek nach bundesweiter Abtreibungsstatistik
Wien (OTS) - Familien-Bischof Klaus Küng schliesst sich von ganzem Herzen der Forderung von Staatssekretärin Christine Marek an, endlich auch in Österreich eine bundesweite Studie zu Zahlen und Ursachen von
Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen. Küng wörtlich: "Ich danke der Frau Staatssekretärin für ihre mutige
Initiative. Solch eine Studie, welche die Kirche seit Jahren fordert, ist ein wichtiger, notwendiger Schritt, das Schweigen zu den dramatischen Abtreibungszahlen zu durchbrechen. Erst wenn man sich die drastischen
Realitäten vor Augen führt - die Frau Staatssekretärin sprach selber von 30-40.000 Abtreibungen auf 78.000
Geburten letztes Jahr - wird die Dringlichkeit einer solchen Studie verständlich. Erst wenn Motivationen und Zahlen
zur Schwangerschaft erfasst werden, kann eine Beratung auf die wahren Bedürfnisse der Schwangeren in Not eingehen und ihnen wirksam Mut zum Leben machen."
"Familien-Bischof" Küng kritisiert neuen Gesetzentwurf über eingetragene gleichgeschlechtliche
Partnerschaften - Bestehende zivilrechtliche Bestimmungen würden ohnehin gleichgeschlechtlich orientierten Personen die nötigen Sicherheiten gewähren
St. Pölten (KAP) Vor einer de facto-Gleichstellung der Rechtsinstituts der Ehe und der eingetragenen
Partnerschaft homosexueller Paare hat "Familien-Bischof" Klaus Küng gewarnt. Es sei anzunehmen, dass der neue
Gesetzesentwurf des Justizministeriums versuche, "das bestehende Eherecht mit gewissen Anpassungen auf das
neue Rechtsinstitut einer eingetragenen Partnerschaft homosexueller Paare zu übertragen", so Bischof Küng in
einer Presseaussendung am Dienstag. Der "Familien-Bischof" äußerte grundsätzliche Kritik am Gesetzesvorhaben:
"Prinzipiell halte ich eine eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare weiterhin weder für angebracht noch für
notwendig. Die bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen gewähren auch gleichgeschlechtlich orientierten Personen die nötigen Sicherheiten".
Die "Anpassung" des bestehenden Eherechts auf das neue Rechtsinstitut einer eingetragenen Partnerschaft sei
jedoch ein "Fehler", so Küng weiter, da der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau bestimmte
Rechte gebühren, die in ihrem Beitrag für die Gesellschaft wurzeln, etwa in der Sorge um Nachwuchs. Bei solchen
Rechten handle es sich ausdrücklich "nicht um Privilegien", betonte der Bischof. Eine Übertragung dieser Rechte auf
gleichgeschlechtliche Paare sei "ein falscher Weg, der zur Desorientierung beiträgt".
Zu begrüßen sei hingegen, dass der neue Entwurf offenbar keine Zeremonie für eingetragene Partnerschaften am
Standesamt vorsieht. Es bleibe jedoch abzuwarten, "ob diese Regelung nicht in der Praxis umgangen werden wird"
. Zu begrüßen sei außerdem, dass der Entwurf homosexuellen Paaren kein Adoptionsrecht einräumt. Ein solches
Recht wäre laut Küng "ein Verstoß der Gesellschaft gegenüber dem Kindeswohl, da Kinder für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung Vater und Mutter benötigen".
"Es geht um die Leistungen der Ehe"
Kritik kommt auch vom Direktor des kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie" (IEF), Prof. Günter Danhel. Das
Eherecht sei prinzipiell "kein taugliches Instrument, Benachteiligungen oder Diskriminierungen entgegenzuwirken",
so Danhel im Gespräch mit "Kathpress. Denn das Eherecht fasse die besonderen Leistungen der Familien auf der
Basis der Ehe zwischen Mann und Frau ins Auge und würdige sie rechtlich. Diese Leistungen könnten aber von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht erbracht werden. Dazu gehöre etwa der besondere Beitrag der
Familien zum Fortbestand des Generationenvertrages.
Wörtlich sagte Danhel: "Wenn die Ehe zwischen Mann und Frau durch die Merkmale der wechselseitigen
Ergänzung und die potenzielle oder realisierte Elternschaft charakterisiert wird, kann es logischerweise keine Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Personen geben".
31.10.2009, OTS: Strache: Klares FPÖ-Nein zur Homo-Ehe
Utl.: ÖVP schon längst keine Familienpartei mehr
Wien (OTS) - Ein klares Nein zur Homo-Ehe kommt heute vom freiheitlichen Bundesparteiobmann HC Strache.
Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums für die eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare sei ein weiterer Beweis dafür, dass die ÖVP schon längst keine Familienpartei mehr sei.
31.10.2009: Lunacek warnt vor "Verhöhnung von Österreichs Lesben und Schwulen"
Utl.: Grüne: ÖVP weiter auf "Apartheid-Kurs" - SPÖ muss in Regierung Druck machen
Wien (OTS) - "Wenn Justizministerin Bandion-Ortner nun lediglich eine leicht abgeänderte Variante des
Entwurfes ihrer Vorgängerin an die anderen Ministerien geschickt hat und diese bis zum Ministerrat in knapp drei
Wochen alle in ihren Ressorts nötigen Gesetzesänderungen - von Sozialversicherung über Arbeitslosen- bis hin zu
Ausländerbeschäftigungsgesetz - ändern sollen, dann droht eine weitere Verhöhnung von Österreichs Lesben und
Schwulen", kritisiert Ulrike Lunacek, stv. Klubobfrau der Grünen, die heutige Ankündigung des Justizministeriums.
Dass man "noch nicht wisse, wo es tatsächlich Änderungsbedarf gebe", lasse "das Schlimmste" befürchten,
nämlich ein "halbherziges Gesetz, das lesbischen und schwulen Partnerschaften weiterhin gleiche Rechte
verweigert - und sie sogar vom logischen Ort der Eintragung, dem Standesamt, verbannen will," so Lunacek.
Grüne Andersrum zum Partnerschaftsgesetz: Menschenverachtung der ÖVP setzt sich durch
Utl.: Schreuder: Eintragung lesbischer und schwuler Partnerschaften bleibt unter der Würde einer Autoanmeldung
Wien (OTS) - "Die ÖVP hat sich durchgesetzt, die SPÖ ist wieder umgefallen", so resümiert der Wiener
Landtagsabgeordnete und Sprecher der Grünen Andersrum, Marco Schreuder, die heute bekannt gewordenen Pläne zum Partnerschaftsgesetz für lesbische und schwule Paare. Partnerschaften werden zukünftig auf
Bezirkshauptmannschaften oder am Magistrat geschlossen werden. Das Standesamt, das ja eigentlich dafür verantwortlich wäre, bleibt für gleichgeschlechtliche Paare Sperrgebiet. "Die ÖVP hat sich in ihrer
menschenverachtenden Politik gegenüber Lesben und Schwulen durchgesetzt. Keine Zeremonie, keine Feierlichkeiten, sondern Ausgrenzung und Würdelosigkeit lautet ihre Devise. Die Eintragung einer
Lebenspartnerschaft muss für die ÖVP unter der Würde einer Autoanmeldung bleiben", so Schreuder.
Ein neues Gesetz soll Abtreibungen bis zur 14. Woche erlauben. Die katholische Kirche und konservative Pareien riefen zur Grosskundgebung, 1,2 Millionen Menschen kamen.
Madrid (kath.net) In Spanien könnte es am Samstag zu einer der größten Kundgebung in der Geschichte kommen. Landesweit
machen Pro-Life-Organisationen und die katholische Kirche mobil, um gegen ein geplantes Abtreibungsgesetz der
sozialistischen Regierung zu demonstrieren. "Wir rechnen mit rund zwei Millionen Menschen, die am Marsch für
das Leben teilnehmen werden", erklärte Benigno Blanco, Präsident des spanischen Familienforums und Mitveranstalter der Demonstration gegenüber Medien. Im geplanten neuen Gesetzesvorhaben der Sozialisten geht
es unter anderem darum, dass Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahre ohne Erlaubnis ihrer Eltern abtreiben lassen dürfen.Außerdem soll die Frist, bis zu der Abtreibungen durchgeführt werden können, auf die 14.
Schwangerschaftswoche ausgedehnt werden. Laut Umfragen der Zeitung "La Vanguardia" sind die Spanier mehrheitlich gegen das Gesetz.
15.10.2009: Polygamie als (über-) nächster Schritt ?!
Die Polygamie scheint ein (über-) nächster Schritt zur Beseitigung klassischer Familienstrukturen
(Familie = Mann + Frau + Kinder) zu sein, nach Erreichung der “Homo-Ehe”. Dazu 2 Beispiele:
Die Berücksichtigung von Familienformen mit mehr als zwei sozialen Elternteilen ist dabei ein zentrales Anliegen von Patchwork- und Regenbogenfamilien.
Auch Geschwister, die sich lieben, sollen Familienverträge abschließen und Kinder bekommen können.
2.) Chai R. Feldblum, die von Obama als “Commissioner of the Equal Employment Opportunity Commission”
nominiert wurde, hat das Dokument "Beyond same-sex marriage" zu Deutsch “Über die gleichgeschlechtliche Ehe hinaus”
unterzeichnet. Chai R. Feldblum ist bekennende Homosexuelle. Darin sind die nächsten Schritte der LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) Community skizziert:
"Über die gleichgeschlechtliche Ehe hinaus" - öffnet die "Ehe" in Richtung Polygamie: "Hingegebene, liebende Haushalte in denen es mehr als einen ehelichen Partner gibt” und
“Homosexuelle Paare, die gemeinsam mit einer anderen homosexuellen Person oder einem homosexuellen Paar in zwei Haushalten sich entscheiden, sich ein Kind anzuschaffen und aufzuziehen.”
Anmerkung: Für manche Muslime wäre eine Gesetzgebung, die Polygamie erlaubt, zu begrüssen, ist dies doch auch in der Scharia möglich.
13.10.2009, “Heute” - Printausgabe: Gately (33) starb wie Jimi Hendrix
Jetzt gibt die Polizei immer mehr tragische Details zum Tod von Stephen Gately bekannt. Der
schwule Boyzone-Star, der in der Todesnacht auf Mallorca Unmengen von Alkohol und Drogen zu sich genommen hatte, ist an seinem Erbrochenen erstickt, wie einst Jimi Hendrix.
Besonders dramatisch: Während Stephen mit dem Tod kämpfte, vergnügte sich dessen Lebenspartner Andrew Cowles (32) im Schlafzimmer drei Stunden lang mit einem “Freund”.
Die Gender-Bewegung behauptet, dass die soziale Geschlechterrolle von Mann und Frau lediglich erlernt und durch Erziehung frei veränderbar sei.
Vom Gender Mainstreaming gehe eine „ungeheure Gefährlichkeit“ aus, sagte der Präsident des Kongressveranstalters, der Internationalen Konferenz Bekennender
Gemeinschaften, der Missionswissenschaftler Prof. Peter Beyerhaus (Gomaringen bei Tübingen), am 10. Oktober. Es handele sich um den systematischen Versuch, die
schöpfungsgemäßen Unterschiede der Geschlechter zu beseitigen. Besonders problematisch sei, dass schon Kinder mit dieser Ideologie indoktriniert würden.
Laut Sun feierte der 33-Jährige Samstagnacht feucht-fröhlich mit seinem Lebenspartner Andy Cowles in einem
Schwulenclub auf Mallorca. Gately habe Cocktails und Weißwein getrunken, ehe er, Andy und ein 25-jähriger Bulgare in ihrem Ferien-Appartement verschwunden wären, um die Party dort fortzusetzen.
Am nächsten Mittag fand Andy Cowles den Boyzone-Star laut "Sun" in einer "seltsamen Gebetshaltung" tot vor dem
Sofa, das Gesicht auf einem Kissen. Die Polizei gehe davon aus, dass Stephen Gately an seinem Erbrochenen erstickt sei, heißt es weiter.
8.10.2009 (OTS): FPÖ-Höbart: Rudas ohne Respekt vor dem Leben
Utl.: SPÖ spricht sich für weitere Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus
Wien (OTS) - Der freiheitliche Jugendsprecher NAbg. Ing. Christian Höbart zeigte sich heute fassungslos über die
Aussagen der SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas (SPÖ) zum Thema Schwangerschaftsabbrüche.
"In einem Interview spricht sich die bisher - natürlich "fortschrittlich" - kinderlose SPÖ-Bundesgeschäftsführerin
Laura Rudas für eine weitere Liberalisierung von Abtreibungen aus. Als ob die bisherige Fristenregelung es nicht
schon einfach genug macht, werdendes Leben zu beenden, will Rudas nun sogar schon jedem Landeskrankenhaus erlauben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Auch die Beratungspflichten für Frauen, die ihre
Schwangerschaft abbrechen wollen, will Rudas aufweichen. Insgesamt scheint Rudas jeder Respekt vor ungeborenem Leben zu fehlen", so Höbart.
"Anstatt sich Gedanken zu machen, jungen Müttern die Abtreibung regelrecht "schmackhaft" zu machen, sollte sich
die Politik vielmehr um echte Familienpolitik bemühen. Es muss jungen Müttern gesellschaftlich und finanziell
möglich gemacht werden, sich für das Leben und gegen Abtreibungen zu entscheiden. Dazu muss die Politik nicht
nur die monetären Rahmenbedingungen herstellen, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Umdenken bei den Menschen einleiten", so Höbart weiter.
"Auch Frau Rudas sollte sich Gedanken machen, ob es nicht sinnvoller wäre, sich für das Leben und damit für
Kinder zu entscheiden, anstatt werdende Mütter zu Schritten zu drängen, die später oftmals bereut werden. Die
derzeitigen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in unserem Land sind schon freizügig genug. Wir brauchen
keine weitere Aufweichung und schon gar keine Politiker, denen der Respekt vor dem Leben fehlt", so Höbart abschließend.
6.10.2009 (OTS): Strache: Bevorzugung von Elternteilen am Arbeitsmarkt bei gleicher Qualifikation
Wien (OTS) - "Gerade Familien geraten immer öfter in die Armutsfalle", erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann HC
Strache im weiteren Verlauf seiner heutigen Pressekonferenz. Um Müttern und Vätern wenigstens den Einstieg in
den Arbeitsmarkt zu erleichtern, müsse man sie daher in diesem Bereich bevorzugen. "Eltern erfüllen Betreuungs-
und Erziehungspflichten über ihre Kinder und leisten damit einen großen Beitrag für die Aufrechterhaltung unserer
Sozial- und Umlagesysteme." Diese Systeme seien vor allem durch den Kindermangel und die Überalterung
unserer Gesellschaft in Gefahr. "Heute ist es ja leider schon so, dass die Übernahme von Verantwortung für Kinder
und damit für die Zukunft unseres Landes zwar für die Gesellschaft Vorteile bringt, für den Einzelnen aber Nachteile. Deshalb ist es nur gerecht, Elternteile am Arbeitsmarkt zu unterstützen."
Die FPÖ spricht sich für eine Bevorzugung im Bereich der Lohnnebenkosten aus, die die arbeitgeberseitigen
Lohnnebenkosten abgestuft nach der Kinderanzahl reduziert und so den betroffenen Eltern einen Vorteil am Arbeitsmarkt verschafft. Betroffene Elternteile würden zwar selbst nicht mehr verdienen, sie kämen aber dem
Arbeitgeber günstiger. Gerade auch nach längerer Abwesenheit vom Erwerbsarbeitsmarkt könnte damit der durch
die Familienarbeitsphase entstandene Nachteil abgeschwächt werden. "Darüber hinaus sollten Elternteile am Arbeitsmarkt bei gleicher Qualifikation generell bevorzugt werden", betonte Strache.
Ein Scheich täuschte Interesse an der Bibel vor und erschoss die Frau dann in ihrem eigenen Haus.
Mogadischu (kath.net/idea) In Somalia hat ein islamischer Extremist eine Christin erschossen, weil sie Bibeln in
ihrem Haus aufbewahrte. Die 46-jährige Mariam Muhina Hussein wurde am 28. September in der Ortschaft Marerey ermordet. Nach Angaben des Informationsdienstes Compass Direct handelte es sich bei dem Täter um
Scheich Arbow, ein Mitglied der radikal-islamischen Al-Shabab-Miliz. Sie soll in Verbindung mit dem Terrornetz El Kaida stehen.
Compass Direct zufolge täuschte zunächst eine Frau des Scheichs Interesse an Bibeln vor und gewann so das
Vertrauen von Frau Hussein, die eine Gruppe von Untergrundchristen leitete. Sie ließ schließlich auch den Scheich
ins Haus und händigte ihm eine Bibel aus. Darauf eröffnete er ihr, dass er Christen suche, die den Islam „schänden“. Er feuerte dann drei tödliche Schüsse auf die Frau ab.
2.10.2009, spiegel.tv: Auswüchse von “Gender Politik” in Hamburg
19.9.2009, c-fam.org: Das Europaparlament hat mit 349 zu 219 stimmen Litauen verurteilt für das
litauische Gesetz zum Minderheitenschutz, das Werbung für homosexuelle, bisexuelle und polygame Beziehungen unter Kindern unter 18 Jahren in diesem baltischen Land verbietet. Konservative Kritiker
bringen vor, dass diese Maßnahme, getroffen in Reaktion auf das Gesetz eines souveränen Mitgliedsstaates zum Schutz der Familie, die Autorität des Parlaments übersteigt.
Die Resolution leitet die Agentur für Grundrechte an, sich darüber eine Meinung zu bilden, ob das Gesetz den
Europäischen Anti-Diskriminierungsstandards widerspricht. Eine solche Meinung wäre rechtlich nicht bindend, aber
Aktivisten würden dies sicherlich benutzen, um für eine Anerkennung von Rechten aufgrund von “Sexueller Orientierung” zu drängen. (mehr)
Bei der Wahl für eine zweite Amtszeit erhielt Barroso 382 von 718 gültigen Stimmen (360 hätten für eine absolute Mehrheit gereicht).
Für ihn stimmten vor allem Christdemokraten, Konservative und Liberale. 219 Abgeordnete, vor allem Grüne und
Linke, votierten gegen Barroso. 117 Parlamentarier, die meisten davon Sozialdemokraten, hatten sich enthalten.
Abtreibung: Häupl hat deutlich gemacht, dass die ursprünglich auch von der Sozialdemokratie
vertretene „graue“ Linie „Abtreibung ist keine schöne Sache, aber wir wollen Frauen (in Not) nicht bestrafen“ ersetzt gehört durch die eindeutige: „Abtreibung ist gut. Punkt.“ Sonst würde er nicht
gerade jene Firma feiern, die schöne Profite mit der Abtreibung macht.
WIEN. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) bestätigt ihren Zeitplan: Eine Lösung für die eingetragene
Partnerschaft für homosexuelle Paare soll bis spätestens Ende des Jahres "auf dem Tisch" liegen, bekräftigte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch gegenüber der APA.
Noch würde die Arbeitsgruppe, der neben dem Justizministerium und dem Innenministerium auch das Gesundheitsressort angehört, Gespräche führen. Innenministerin Maria Fekter (V) rechnet damit,
dass der parlamentarische Prozess im Herbst startet, bestätigte ihr Sprecher.
Die italienische Regierung soll sich laut Beschluss des römischen Abgeordnetenhauses bei den Vereinten Nationen
für ein Moratorium gegen Abtreibung einsetzen. Der Initiator des Beschlusses, der katholische Philosoph und
Präsident der Christdemokratischen Union (UDC), Rocco Buttiglione, sagte jetzt im Gespräch mit "Radio Vatikan", es
gehe ihm vor allem um die Unterbindung von Zwangsabtreibungen in vielen Ländern des "Südens".
Wörtlich meinte Buttiglione: "Wir in den reichen Ländern des Westens, in Italien, in Deutschland, in Frankreich, in
den USA streiten immer noch über 'Pro Choice' (Wahlfreiheit) gegen 'Pro Life' (Lebensschutz). Aber in der
Zwischenzeit ist in der ganzen Welt eine andere Bewegung aufgekommen, die sich gegen die Wahlfreiheit der Frau
und gegen das Leben des Kindes richtet, die sogenannte Zwangsabtreibung. In manchen Ländern dürfen Frauen kein zweites Kind bekommen. Die Abtreibung des zweiten Kindes ist quasi Gesetz und Frauen sind gezwungen,
abzutreiben. Sollte es da nicht möglich sein, dass wir alle, ob wir 'Pro Life' oder 'Pro Choice' sind, uns darauf einigen, die Freiheit der Frau und das Leben des Kindes zugleich zu schützen?"
Die Fifa erteilte der brasilianischen Nationalmannschaft nach dem Confed-Cup einen offiziellen Verweis, weil sie mitten auf dem Fussballfeld Gott mit einem Gebet für den Sieg gedankt hatte.
Rom (kath.net/RNA) «Betverbot, nur für Christen» hat die italienische Zeitung «Il Giornale» am Sonntag einen Artikel über die Fifa
getitelt. Diese erteilte der brasilianischen Nationalmannschaft nach dem Confed-Cup einen offiziellen Verweis, weil sie mitten auf dem Fussballfeld Gott mit einem Gebet für den Sieg gedankt hatte. (Bild) Besonders stösst sich «Il Giornale» daran, dass die Fifa offenbar nur christliche Gebete vom Fussballfeld verbannt.
Einige Tage vorher, reklamiert die Zeitung, habe die ägyptische Mannschaft nach ihrem Sieg gegen Italien in Mondovision demonstrativ gegen Mekka gewandt ein kollektives Gebet gesprochen, ohne dass die Fifa etwas
dagegen gehabt hätte (Bild).
3.7.2009, kath.net: Katholische Adoptionsagentur muss schließen
Grund ist die neue britische Gesetzgebung, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern erlaubt
London (kath.net/Zenit.org) Eine der ältesten Adoptionsagenturen Englands musste ihren Dienst einstellen. Die Catholic Children's Society der
Erzdiözese von Westminster gab vergangene Woche bekannt, dass sie damit aufhören werde, Kinder bei Adoptiv-
oder Pflegeeltern unterzubringen. Der Grund: die neue britische Gesetzgebung, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern erlaubt.
Von Seiten der Agentur, die 1859 gegründet worden war, wurde betont, dass die neuen Regelungen mit der
kirchlichen Lehre über Ehe und Familie unvereinbar seien. Auch die Catholic Children's Rescue Society der Diözese
Salford sah sich deshalb genötigt, ihre Arbeit in diesem Bereich einzustellen. Die Agentur möchte aber weiterhin über Beratung und andere Dienste Adoptionen unterstützen.
29.6.2009: Fast 80% entscheiden sich für Langvariante des Kindergelds
Die Mehrzahl der Kindergeldbezieher zieht es offenbar vor, die Zeit mit den Kindern zu verbringen und einen allfälligen beruflichen Wiedereinstieg zugunsten der Kinder zu verschieben.
Im referenzierten Presse Artikel wird federal fäschlicherweise als “föderalistisch” bezeichnet, was etwas verwirrend ist. Zentralistisch wäre hier besser angebracht - Vermutlich ein Übersetzungsfehler. Infos auf Englisch.
Das Wahlergebnis, das einen “Rechtsruck” in Europa gebracht hat, könnte im Bereich der Werte einen politischen
Linksruck bedeuten, da die stimmenstärkste Partei die EVP nun eine intensivere Zusammenarbeit mit den Liberalen im EU Parlament plant (um nicht mit “Europa der Nationen” zu kooperieren).
Für den Beter mag es interessant erscheinen, daß die Sozialisten nun 22% weniger Abgeordnete stellen und auch
die Liberale Fraktion nun 14% weniger EU Abgeordnete stellt. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran,
daß es der Vorsitzende der Sozialisten Martin Schulz (gemeinsam mit Liberalen und Grünen) war, der den
christlich / katholischen EU Kommissar Rocco Buttiglione im Jahr 2004 zu verhindern wusste (mehr).
Interessant auch, daß es die Liberalen (-19%) waren, die eine Verurteilung der Aussagen des Papstes in Afrika
durch das EU Parlament betrieben haben (allerdings erfolglos).
Die Grünen wären in Europa in etwa gleich stark geblieben, wenn nicht Daniel Cohn-Bendit in Frankreich für die
Grünen 8 zusätzliche Mandate dazugewonnen hätte (Gesamt-Mandate der Grünen in Frankreich: 14).
Die europäischen Christdemokraten verlieren ca. 1 % der Abgeordneten, allerdings auch aufgrund der Tatsache,
daß die britischen Abgeordneten die Europäische Volkspartei verlassen werden (das sind 28 Abgeordnete - entsprechen ca. 3.5% der EU Abgeordneten) und vermutlich gemeinsam mit polnischen und anderen
Abgeordneten eine eigene Fraktion begründen werden.
Für das Wahlergebnis in Österreich ist bemerkenswert, daß es bei dieser Wahl eine linke Mehrheit gibt (SPÖ + HP
Martin + Grüne = 9 von 17 Mandaten). Hans Peter Martin hat sich zwar mit der SPÖ zerstritten, vertritt aber ideologisch sehr ähnliche Positionen wie die SPÖ (siehe auch sein Abstimmungsverhalten im EU Parlament).
EUL/NGL: Vereinigten Europäische Linke/Nordische Grüne Linke SOC: Sozialisten ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten Greens-EFA; Europäische Grüne/Freie Europäische Allianz
EPP-ED: Europäische Volkspartei UEN/EC: Union für Europa der Nationen ID: Fraktion Unabhängigkeit/Demokratie Non-Attached: Fraktionslose
12. Mai 2009: Abstimmungsverhalten in Bezug auf die Attacke an den Papst
Die Website votewatch.eu liefert einen guten Überblick, welchen Fraktion und welcher Abgeordnete im EU Parlament welches Abstimmungsverhalten gezeigt hat. Dies ist bei der Abstimmung über die Verurteilung des
Papstes auch ein Indikator für die Kirchenfreundlichkeit der Abgeordneten und der Fraktion. (Link zu votewatch.eu
für die Abstimmung zur Verurteilung des Papstes).
Die Europäische Volkspartei (EVP) hat sich bei Bioethik und Familienpolitik erneut zu ihrer Linie
bekannt. „Gerade vor den Europawahlen ist das eine wichtige Botschaft“, sagt CSU-Jungpolitiker Kastler. (mehr)
Offenbar ist diese Festlegung wichtiger denn jezuvor, sind doch im Wahlprogramm der EVP, das in Warschau
verabschiedet wurde (im Gegensatz zum Wahlprogramm 2004), Ehe als zwischen Mann und Frau definiert, Lebensschutz und Embyonenschutz nicht mehr angeführt.
Brüssel (kath.net) Die Europäische Volkspartei (EVP) hat ihre Linie zu Bioethik und Familienpolitik am Mittwoch
erneut festgelegt. Der Beschluss beinhaltet die Ehe zwischen Mann und Frau als Grundlage der Familie, die Ablehnung der verbrauchenden Embryonenforschung sowie verstärkte Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung von
Abtreibung. Die EVP-ED-Fraktion, der Zusammenschluss christdemokratischer Parteien im Europäischen Parlament, ist die seit 1999 größte Fraktion im Europaparlament.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, sieht sich in seinen andauernden Bemühungen für den Schutz der Menschenwürde und des ungeborenen Lebens
bestätigt.
In den Beschlüssen wird das Recht auf freie Gründung einer Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und
Frau manifestiert. Außerdem wird festgehalten, dass die Familienpolitik weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten verbleibt.
Im Bereich der Bioethik wird der Vorrang des Schutzes allen menschlichen Lebens von der Befruchtung der Eizelle bis zum natürlichen Tod vor jedem Forschungsinteresse hervorgehoben.
Abtreibung wird nicht als Lösung für Probleme ungewollter Schwangerschaften angesehen. Stattdessen werden
umfassende Hilfsmaßnahmen für Paare und vor allem Frauen, die aufgrund einer ungeplanten Schwangerschaft in Not geraten sind, eingefordert.
Das Politische Büro der EVP hatte am Mittwoch eine Dringlichkeits-Resolution verschiedener Mitgliedsparteien
einstimmig angenommen, in der an die bestehende Beschlusslage der EVP in Grundsatzfragen der Bioethik und der
Familienpolitik erinnert wird. Die Resolution beruft sich dabei auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und
die EU-Grundrechte-Charta, vor allem aber auf die Beschlusslage des XIV. EVP-Kongresses 2001 in Berlin.
In den christlichen Armenvierteln Kairos herrscht Chaos: Hier leben Schweine und Menschen dicht nebeneinander.
Fast jede Familie hat Schweine im Hinterhof. Das ist seit Jahrzehnten so und soll nun über Nacht ein Ende nehmen.
Die Polizei ist aufmarschiert, das Gesundheitsministerium prüft die Tiere. Wenn es nach manchen Politikern ginge, wäre von den 350.000 Schweinen Ägyptens schon bald keines mehr am Leben. (mehr)
Vor allem die radikal-islamische Muslimbruderschaft hatte unter dem Deckmantel der "Schweinegrippe" gegen die ägyptischen Schweine mobil gemacht (mehr)
Kairo (kath.net/inn) Der ägyptische Präsident Hosni Mubarak lässt alle 350.000 Schweine in dem arabischen Land schlachten. Dies sei
als Maßnahme gegen die Schweinegrippe notwendig, hieß es am Mittwochabend. Die Massenschlachtung begann am Donnerstag.
Wie die Deutsche Presseagentur meldet, ignoriert die ägyptische Führung bei der Anordnung die Erkenntnisse von Fachleuten. Diese sehen derzeit keine Anzeichen für eine Übertragung des Grippevirus vom Schwein auf den
Menschen. Der ägyptische Landwirtschaftsminister Amin Abasa sagte der Zeitung "Al-Masri al-Jom", in Ägypten
wolle man besonders vorsichtig sein - auch wenn die meisten anderen Staaten nicht derart radikal vorgingen. "
Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit, um die Schweinezucht-Betriebe aus den Wohnsiedlungen in Gebiete zu verlegen, in denen keine Menschen wohnen."
29.4.2009: Life Ball Organisator übt sich in Intoleranz: Gery Keszler lädt Society-Reporter Dominic Heinzl aus
Vom Life Ball ausgeladen (Quelle: www.seitenblicke.at)
Er ist Mr. Society. Er und sein Mikrofon sind überall, wo Stars peinliche Kommentare abgeben könnten. Doch auf
einem der wichtigsten Society-Events des Jahres wird Dominic Heinzl mit seinem Kamerateam nicht eingelassen werden: Gery Keszler hat ihn nämlich überraschend vom Life Ball 2009 ausgeladen.
Die ATV-Berichterstattung vom Life Ball scheint Geschichte zu sein. Ballboss Gery Keszler will Society-Reporter
Dominic Heinzl nämlich nicht mehr von dem Charity-Event berichten lassen - und sperrt ihn laut Medienberichten einfach von seinem Event aus!
Unangenehmes Interview
Aber warum will Keszler Heinzl und sein Kamerateam am Life Ball nicht dabei haben? Angeblich wegen einer
unerwünschten Berichterstattung im Vorjahr. "Weil er mit der Berichterstattung nicht zufrieden war", sagt Heinzl
auf Anfrage der Tageszeitung "Standard". Heinzl vermutet, dass folgendes Szenario hinter der diesjährigen Sperre
steckt: Der ATV-Reporter hatte 2008 Niki Lauda zu Wort kommen lassen, der von ungeschütztem Sex hinter dem
Rathaus sprach. Als Organisator eines Events, das sich für Safer Sex auspricht, soll Keszler sehr verärgert darüber
gewesen sein. Für Heinzl ist das allerdings kein Grund für eine Sperre: "Hie und da eine kritische Bemerkung muss doch erlaubt sein."
In einer offiziellen Presseaussendung äußerte sich jetzt auch der Privatsender ATV kritisch zu Gery Keszlers
Entscheidung. Die Sendung "Hi Society" mit Dominic Heinzl heuer regelrecht auszusperren sei ein Willkürakt gegen
die Medienfreiheit. Keszler entziehe damit auch seinen Sponsoren eine wesentliche Plattform. Romy-Preisträger
Dominic Heinzl dazu: "Gery Keszler suggeriert mit seiner Haltung, dass ihm persönliche Animositäten wichtiger sind als der Charity-Gedanke seiner Veranstaltung."
Dominic Heinzl bei der offiziellen Pressekonferenz des Life Ball '09 Protestnoten verteilt. Ob diese Aktion helfen wird
oder ob der ATV-Society-Reporter am 16. Mai vor verschlossenen Rathaustoren toben wird? Wir werden sehen ...
Wien, 19.4.2009: Obwohl Lebensschutz und das Eintreten für Familie und Ehe (Mann & Frau) Bestandteile des Wahlprogramms 2004-2009 bei der EU-Wahl 2004 waren, sucht man klare Aussagen zum Thema Lebensschutz
und Ehe - definiert als Ehe zwischen Mann und Frau vergeblich (siehe auch deutsche Kurzfassung des Wahlprogrammes).
Es liegen einige Abänderungsanträge zum Wahlprogramm 2009 für die Konferenz der Europäischen Volkspartei in Warschau vor. Diese findet von 29.-30.4.2009 in Warschau statt (http://www.eppwarsaw2009.eu/ - Informationen in englischer Sprache)
WIEN, 25. März 2009 (ZENIT.org).- In einer am Montag präsentierten Empfehlung plädieren 17 der 25 Mitglieder
Österreichischen Bioethikkommissionsmitglieder für die komplette Freigabe der sogenannten "überzähligen
Embryonen" zu Forschungszwecken und die Herstellung von eigenen Stammzelllinien in Österreich, die legale
Herstellung von "therapeutischen" Klonembryonen sowie von Mensch-Tier-Chimären und die Ermöglichung von Eizellenspenden durch Frauen.
Das "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" hat jetzt in einer Erklärung darauf hingewiesen, das
diese Entscheidung gemäß dem Stand zum einen nicht notwendig sei, und zum anderen in vielen Ländern ethisch
unerlaubt bliebe. Kein geringerer als der Entdecker der induzierten pluripotenten Stammzellen (IPS) und Pionier
der Stammzellforschung, Shinya Yamanaka von der Universität Kyoto gehört zu denen, die darauf setzten statt
neue embryonale Stammzelllinien für Forschungszwecke herzustellen. "Derzeit bestehen schon weltweit 500 solcher Linien", erklärt IMABE.
Was die Herstellung von Mensch-Tier-Chimären ("Hybride") anginge, um daraus humane embryonale Stammzellen
herzustellen verweist IMABE auf eine Studie des US-Stammzellpioniers Robert Lanza, die Anfang Februar 2009 veröffentlicht worden ist. Sie habe "ernüchternd gezeigt, dass sich aus den so hergestellten Mix
-Embryonen die begehrten Stammzellen nicht entwickeln konnten".
"Kein geringerer als Dolly-Schöpfer Ian Wilmut nahm enttäuscht zur Kenntnis, 'dass die Erzeugung von patientenspezifischen Stammzellen auf diesem Weg nicht machbar' sei (Cloning and Stem Cells,
2/2009)" so die Erklärung.
In Uganda haben christliche Aktionen, die nicht nur auf Kondome bauen, zu einem niedrigen Krankenstand
beigetragen. Kampagnen wie „Kein Sex vor der Ehe und Treue in der Ehe“ hätten zu einem drastischen Rückgang
an Aids-Infizierten geführt, der vor 15 Jahren noch über 30 Prozent betragen habe, stellte die Internationale Bibelgesellschaft (Schorndorf bei Stuttgart) bereits vor fünf Jahren fest.
Experten hatten vorausgesagt, dass ein Drittel der ugandischen Bevölkerung an Aids sterben und ein weiteres
Drittel erkranken werde. Die übrigen wären zu schwach, um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Daraufhin hatte
Präsident Yoweri Museveni, Mitglied der anglikanischen Kirche und des einheimischen Bibellesebundes, die Kirchen um Hilfe gebeten.
Martin Ssempa, der seit fast zwanzig Jahren in Uganda als Aidshilfe-Aktivist tätig ist, bedankte sich für die Worte
des Papstes, dass die Propagierung von Verhütungsmitteln das Problem verschärfen könne, wie LifeSiteNews.com
berichtet. Sein Ergebnis nach jahrzehntelanger Arbeit lautet: Was Aids verbreitet “ist sexuelle Promiskuität, ausgehend von der Unmoral des Herzens”. Der Papst habe völlig recht, dass es um eine „Humanisierung der
Sexualität“ gehe. Die Aids-Strategie Ugandas sei erfolgreich, weil sie "immer Enthaltsamkeit und Treue vor Mittel wie Kondome stellt”.
Missionierung als "Pflicht" und falsch verstandene Toleranz
Christus jenen Menschen zu zeigen, die etwa dem Geisterglauben verhaftet seien, sei keineswegs ein Unrecht,
sondern sogar "unsere Pflicht", erinnerte der Papst die Priester, Bischöfe, Ordensleute und Katecheten, mit denen er in der Sankt-Pauls-Kirche die Messe feierte.
Manche könnten hier einwenden: "Sie haben Ihre Wahrheit, und wir haben unsere." Von dieser "falsch
verstandenen Toleranz" und Gleichgültigkeit riet der Papst jedoch ab, wie Radio Vatikan berichtete.
Möglichkeit bieten das ewige Leben zu erreichen
Auch fünf Jahrhunderte nach dem Beginn der Evangelisierung Angolas seien viele Menschen orientierungslos oder
glaubten sich von unheilvollen Geistern und Mächten bedroht, meinte das Oberhaupt der katholischen Kirche. "Unsere Aufgabe ist es, allen die Möglichkeit zu bieten, das ewige Leben zu erreichen."
Die Missionierung sei heute ebenso wichtig wie vor 500 Jahren, als die ersten Missionare nach Afrika kamen, warb der Papst, dessen Predigt auf einer großen Leinwand auch auf den Vorplatz der Kirche übertragen wurde.
Immer wieder Menschenopfer in Angola
In Angola wurde der Papst dennoch frenetisch gefeiert. Etwa 55 Prozent der Bevölkerung gehören offiziell der
katholischen Kirche an. 25 Prozent werden traditionellen Religionen zugerechnet. Einige Sekten praktizieren Menschenopfer, bei denen Berichten zufolge auch immer wieder Kinder sterben.
19.3.2009: orf.at: Afrikanische Bischöfe zu Medienecho aus dem Westen
"Ich appelliere an die Leute im Westen, uns Afrikanern nicht ihre einseitige Sichtweise aufzudrängen", sagte der
Erzbischof von Dakar, Kardinal Theodore-Adrien Sarr, im Gespräch mit französischsprachigen Medien. Die Förderung von Werten wie Treue und Enthaltsamkeit - die in der afrikanischen Kultur durchaus vorhanden seien -
könne einen entscheidenden Beitrag zur AIDS-Prävention leisten. Er verwahre sich entschieden dagegen, dass man der Kirche in Afrika verwehren wolle, diese Werte zu predigen.
Sexueller Hedonismus im Westen
In ähnlichem Sinn äußerte sich der Erzbischof von Gitega in der ostafrika-nischen Republik Burundi, Simon
Ntamwana. Im Westen gebe es einen offenbar unüberwindlichen Drang zum sexuellen Hedonismus. Wörtlich sagte
der Erzbischof: "Es ist nicht das Präservativ, das zu einer Verringerung der Zahl der AIDS-Infektionen beiträgt,
sondern die Haltungsänderung der Menschen". Der sicherste Weg, um gegen die AIDS-Epidemie anzukämpfen, sei die entschlossene Willensentscheidung.
Schlechte Qualität
Der Erzbischof der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa, Laurent Monsengwo Pasinya, betonte, er teile die
Auffassung des Papstes, dass die Anwendung des Präservativs das Problem verstärke, weil es "eine falsche
Sicherheit vorgaukelt". Das beginne schon damit, dass Kondome von "schlechter Qualität" sein können. (mehr ...)
25.2.2009: ÖVP gibt Startschuss für neues Parteiprogramm
Der ÖVP-Bundesparteivorstand hat Generalsekretär Kaltenegger am Mittwoch mit der Ausarbeitung eines
"Grundsatzprogramms der ÖVP" beauftragt. Es gehe nicht nur um Inhalte, sondern auch um neue Strukturen,
erklärte ÖVP-Obmann Pröll am Mittwoch. Erarbeitet werden soll dabei auch, wie künftig die Entscheidungsgremien zusammengesetzt werden. Der Prozess ist auf zwei bis drei Jahre ausgelegt.
Das neue Parteiprogramm soll zwar auf dem von Pröll geführten Perspektivenprozess aufbauen, dieses Papier
werde aber nicht die "Bibel" sein, sondern nur einen Teil dazu beitragen, erklärte der Vizekanzler. Ab Herbst dieses Jahres werde dann die politische Debatte beginnen.
Vier Tage vor den Landtagswahlen in Salzburg und Kärnten beraten die ÖVP-Granden am Mittwoch hinter verschlossenen Türen im Parteivorstand über aktuelle Themen. Neben dem Startschuss für eine neues
Parteiprogramm sollen bei der Sitzung in der Parteizentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse statutarisch und organisatorisch notwendige Beschlüsse getroffen werden.
Die Kandidatenliste für die EU-Wahl am 7. Juni soll noch kein Thema sein. Die Diskussion über das neue Parteiprogramm soll auf dem unter der Leitung des damaligen Landwirtschaftsministers und jetzigen
Parteiobmannes Josef Pröll erarbeiteten Perspektivenpapier aufsetzen. Kaltenegger hatte bereits vor einem Monat
erklärt, dass die Erarbeitung des neuen Parteiprogramms voraussichtlich rund zwei Jahre dauern werde. Es soll
das insgesamt siebente Programm der ÖVP seit 1945 werden und das "Wiener Programm" aus dem Jahr 1995 ersetzen.
Entwurf zur EU Direktive bedroht Religionsfreiheit !
Es gibt einen neuen Vorschlag für einen EU Richtlinie, die in atemberaubendem Tempo durch die verschiedenen Gremien des EU Parlaments wandert.
Der Vorschlag für eine Anti-Diskriminierungsrichtlinie verbietet Diskriminierung und Belästigung auf der Basis von
Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Religion oder Glauben in den Bereichen Soziales, Erziehung und öffentlicher Dienst.
Es ist nicht umstritten, danach zu streben Diskriminierung auf Basis von Behinderung und Alter zu verbieten. Aber
es ist besorgniserregend, dass diese Direktive auch sexuelle Orientierung und Religion oder Glaube inkludiert.
Lektionen aus der EU Beschäftigungs- Anti-Diskriminierungsdirektive
Man würde meinen, daß die Direktive religiöse Freiheit fördern würde. Aber die Umsetzung der Beschäftigungs
Antidiskriminierungsdirektive aus dem Jahr 2000 gibt Grund zur Besorgnis. Als Ergebnis dieser Direktive wurde ein
anglikanischer Bischof erfolgreich von einem Homosexuellen angeklagt, nachdem er die Position eines Jugendleiters nicht erhalten hatte. Der Bischof wurde zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.
Ein christliche britische Wohlfahrtseinrichtung wurde erfolgreich verklagt, weil sie einen atheistischen Mitarbeiter nicht beförderten. (mehr ...)
Der neue US-Präsident-Präsident hat zwei Tage nach Amtsantritt das Recht auf Abtreibung vehement verteidigt und sprach im Zusammenhang mit der Tötung ungeborener Kinder wörtlich von
"privatesten Familienangelegenheiten"
USA (kath.net) Der neue US-Präsident Barack Obama hat sich am gestrigen Gedenktag zur gesetzlichen Freigabe der Tötung von
ungeborenen Kindern erneut für das Recht auf Abtreibung ausgesprochen. Wörtlich meinte Obama: "Ich fühle mich
weiter dem Recht der Frau auf freie Entscheidung verpflichtet." Der US-Präsident meinte dann, dass durch das
Urteil von 1973 durch das Höchstgericht "nicht nur die Gesundheit der Frau und die Selbstbestimmung über ihren
Körper" geschützt habe, sondern "einem höheren Prinzip Ausdruck" verliehen habe: "Dass sich der Staat nicht in unsere privatesten Familienangelegenheiten einmischen soll."
Während Obama sich erneut für Abtreibung aussprach, haben am Donnerstag in Washington D.C. zehntausende Lebensschützer gegen Abtreibung protestiert. Gleichzeitig haben Lebensrechtsgruppen begonnen, in großen US
-Fernsehanstalten Werbespots zu schalten und darin die lebensfeindliche Einstellung von Obama kritisiert (siehe unten).
Vatikan kritisiert Erlass zur Abtreibung (orf.at, 25.1.2009)
Verordnung von Bush-Regierung wieder aufgehoben Die Verordnung ist seit 1984 schon mehrfach eingeführt und wieder aufgehoben worden.
Mit der Aufhebung eines republikanischen Erlasses zum Thema Abtreibung hat sich US-Präsident Barack Obama
wütende Kritik des Vatikans eingehandelt. Obama habe gezeigt, dass er das "Massaker an den Unschuldigen" nicht stoppen wolle, sagte Bischof Elio Sgreccia.
Der emeritierte Präsident der päpstlichen Akademie für das Leben wurde von italienischen Medien mit den Worten
zitiert, Obamas Entscheidung sei ein "schwerer Schlag" für all jene, die "das Recht auf Leben schützen und verteidigen".
Obamas "Arroganz"
Sgreccia betonte außerdem, dass sich laut Umfragen 80 Prozent der US-Bürger gegen Abtreibung ausgesprochen
haben. Noch härter attackierte Bischof Rino Fisichella, Präsident des päpstlichen Rates für das Leben und Leiter der Lateran-Universität, den US-Präsidenten.
Fisichella warf Obama Arroganz vor. "Er sollte auf die Forderungen des Landes hören, statt sich auf ideologische
Visionen einzuschränken mit der Arroganz derjenigen, die über Leben und Tod entscheiden können", so Fisichella gegenüber dem "Corriere della Sera" (Samstag-Ausgabe).
Gebet für die neue Regierung - erste 100 Tage In einer neuen Funktion sind oft die ersten Tage entscheidend, wie das Amt ausgeführt wird. Beten
wir in dieser Zeit besonders für die ersten 100 Tage der neuen Regierung, besonders für die neuen Regierungsmitglieder.
... um eine positive Einstellung zu christlichen Werten
... um eine persönliche Begegnung mit dem lebendigen Gott ... um gute politische Entscheidungen auf Basis christlicher Wertmaßstäbe
Ministerübersicht:
(c) APA
zum Partnerschaftsgesetz:
Aus dem Regierungsprogramm Seite 118:
Zur Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
wird eine Arbeitsgruppe (BMJ, BMI, BM Frauen) eingesetzt, die die weitere Vorgangsweise im Detail festlegt.in Arbeitsgruppe wird weitere Vorgangsweise abgestimmt
Setzt euer Vertrauen nicht auf menschlichliche Leiter!
Sie sind vergängliche Menschen wie ihr und können euch nicht erretten. Sie müssen sterben, und mit ihnen vergehen ihre Pläne. Glücklich aber ist der Mensch, der seine Hilfe von dem Gott Jakobs erwartet! Glücklich ist, wer seine Hoffnung auf den Herrn setzt! (Psalm 146,3-6)
Betet besonders für alle, die in Regierung und Staat Verantwortung tragen, damit wir in Ruhe und Frieden leben
können, ehrfürchtig vor Gott und aufrichtig unseren Mitmenschen gegenüber. (1. Timotheus 2,2)